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21.3106 · Postulat · 2021-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in welchem er aufzeigt, wie die Methodik der Lohnstrukturerhebung regelmässig nach zwei Durchführungen (alle vier Jahre) durch Fachgremien evaluiert werden kann und nötigenfalls Massnahmen zu möglichen Verbesserungen vorgeschlagen werden können. Dabei ist auf den Aspekt der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern einen besonderen Fokus zu legen. Zudem soll im Bericht aufgezeigt werden, wie die Kommunikation zu den Ergebnissen der Lohnungleichheit noch verständlicher gestaltet werden kann.

Begründung

Die Lohnstrukturerhebung (LSE) vermittelt seit 1994 regelmässig einen Überblick der Lohnsituation in der Schweiz sowie den Grossregionen für die erhobenen Kategorien. Sie liefert sehr wertvolle Lohnstatistiken und gibt auch Aufschluss über die Unterschiede in der Entlöhnung zwischen Frauen und Männern. Folgende Gründe sprechen dafür, diese Lohnstrukturerhebungen künftig regelmässig zu evaluieren:

1. 2012 wurde die LSE zuletzt einer Revision unterzogen. 2014 wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Postulat aufzuzeigen, wie die Aussagekraft der LSE verbessert werden kann. Seither sind einige Jahre vergangen und die Frage stellt sich erneut, ob die Methodik dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung entspricht.

2. Die Kriterien der LSE sollten laufend auf deren Aussagekraft evaluiert werden, denn diese können sich durch gesellschaftliche Veränderungen und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse ändern.

3. Zwischen 2014-2018 hat die Lohndifferenzen in der Gesamtwirtschaft zwischen Frauen und Männern von 18,1 Prozent auf 19 Prozent zugenommen.

4. Für eine dringend nötige und wirksame Bekämpfung der Lohndiskriminierung sind die Behörden auf zuverlässige Daten angewiesen. Dies bedingt, dass die Methodik immer auf dem aktuellsten Stand ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Qualität und die Zuverlässigkeit der statistischen Erhebungen gewährleistet sein müssen. Um dies sicherzustellen, unterzieht das Bundesamt für Statistik (BFS) die verwendeten Konzepte und Methoden regelmässigen Revisionen. Im Rahmen der Lohnstrukturerhebung (LSE), die den internationalen Standards und Empfehlungen (Eurostat, OECD, ILO) entspricht, werden die spezifischen Konzepte und Methoden zum Thema Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Stakeholdern und den Sozialpartnern regelmässig geprüft. Darüber hinaus führt das BFS regelmässige Qualitätskontrollen durch und integriert neuste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die LSE alle Anforderungen bezüglich statistischer Zuverlässigkeit, Repräsentativität und Revisionen erfüllt. Demzufolge ist von weiteren Evaluationsmassnahmen abzusehen, da diese den Qualitätssicherungsprozess unnötig erschweren würden, ohne signifikanten Mehrwert zu schaffen. Unter den wichtigsten durchgeführten Evaluationen im Zusammenhang mit der LSE sind folgende hervorzuheben:

1. Das Postulat Noser 14.3388, das eine Prüfung der Erweiterung des Variablenkatalogs (Sprachkenntnisse, Weiterbildungen, Führungserfahrung) sowie einer möglichen Verwendung alternativer Methoden zur Messung der Lohngleichheit forderte. Der Bericht "Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern: Evaluation alternativer statistischer Methoden und der Integration weiterer Faktoren aus administrativen Registern der Schweiz - Analyse der Lohnunterschiede anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) - Schlussbericht" vom 22. Mai 2019 (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 03 Arbeit und Erwerb > Löhne, Erwerbseinkommen und Arbeitskosten > Lohnniveau - Schweiz > Lohnunterschied) bestätigt die Aussagekraft von Konzept und Methodik der LSE, die modernen wissenschaftlichen Standards entsprechen.

2. In Erfüllung des Postulats Noser 14.3388 beauftragte der Bundesrat am 21. Mai 2019 das BFS und das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), eine alternative Methode zur Messung von Lohnungleichheit zu prüfen und zu untersuchen, ob die untersuchten Erhebungsvariabeln als diskriminierend oder nicht diskriminierend einzustufen sind. Diese doppelte Überprüfung ist zurzeit im Gange. Bis Ende 2023 wird dem Bundesrat ein Synthesebericht vorgelegt.

3. Im Rahmen der nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) hat das BFS mehrere Projekte zur Harmonisierung der in den statistischen Erhebungen verwendeten Definitionen und Spezifikationen lanciert. Die wichtigsten institutionellen Nutzer (Sozialpartner, öffentliche Verwaltung, akademische Fachpersonen usw.) haben die LSE einer kritischen Prüfung unterzogen. Der Bericht "Utilisation multiple des données pour les statistiques des salaires (LSE)" vom 25. November 2020 (www.bfs.admin.ch > NaDB Nationale Datenbewirtschaftung) bestätigt ebenfalls die Zuverlässigkeit und die Angemessenheit des Inhalts der LSE, die ein aktuelles Bild der Arbeitsmarktsituation zeichnet.

Das BFS ist zudem daran, die Konzepte im Zusammenhang mit der Kommunikation der Ergebnisse zur Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern zu überarbeiten, um das Verständnis und die Interpretation der Ergebnisse zu erleichtern.

In Anbetracht dessen ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Ziel des Postulats erfüllt ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.