21.3151 · Motion · 2021-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Schweiz aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) austritt.
Begründung
Der Energiecharta-Vertrag trat 1998 in Kraft und sollte ursprünglich einen Anreiz für Energiekonzerne schaffen, in Entwicklungsländern zu investieren. Mittlerweile wird der Vertrag allerdings von Energiekonzernen missbraucht, um Staaten zu verklagen, die klimafreundliche Gesetze erlassen. Denn der Vertrag sieht die Möglichkeit von Investitionsschiedsverfahren vor. In anderen Worten werden im Vertrag Investitionen in Kohlebergwerke, Öl- und Gasförderung, Pipelines, Raffinerien und Kraftwerke geschützt. Ein Staat kann im Rahmen des Vertrags Klimaschutzgesetze vorantreiben. Damit drohen ihm allerdings milliardenhohe Klagen, für welche die Steuerzahlenden aufkommen müssen. Eine Klimaschutzmassnahme kann sich nämlich auf den erwarteten Gewinn des Investors auswirken. Ein Energiekonzern kann den Staat somit verklagen. Die Idee der Schiedsverfahren war ursprünglich, die Investorinnen und Investoren aufgrund unsicherer Rechtslage in Entwicklungsländern abzusichern. Entsteht eine Rechtsstreitigkeit dieser Art, wird sie nicht von nationalen Gerichten, sondern in privaten Schiedsgerichtsverfahren entschieden. Der Bundesrat setzt sich derzeit für eine Modernisierung des Abkommens ein. Er will transparentere Schiedsgerichte und eine Ausdehnung des Vertrags auf Technologien, welche die Energiewende herbeiführen sollen. Eine solche Reform des Vertrags wäre allerdings ebenfalls nicht mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar. Auch die hohen Klagen gegen Staaten könnten damit nicht abgewendet werden. Will die Schweiz nicht Gefahr laufen, wie andere europäische Staaten auf Milliarden verklagt zu werden, muss sie aus dem Vertrag austreten und sich international dafür einsetzen, dass Staaten Verträge abschliessen, die unserem Zeitalter entsprechen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verhandlungen zur Modernisierung des Energiechartavertrags (ECT) laufen seit Anfang Juli 2020 und sind weiter im Gang. Das Verhandlungsmandat zur Modernisierung des Energiechartavertrags (ECT) wurde am 16. Oktober 2019 vom Bundesrat verabschiedet. Ein Ausstieg widerspräche dem Mandat und auch den Interessen der Schweiz.
Der ECT hindert keinen Mitgliedstaat, eine ambitiöse Energiepolitik zu verfolgen. Das Regulierungsrecht eines Mitgliedstaates wird grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Mitgliedstaaten können weiterhin im öffentlichen Interesse regulieren, solange bestimmte allgemeine Rechtsgrundsätze (z. B. Verhältnismässigkeit, Nichtdiskriminierung) berücksichtigt werden, die die Schweiz auch im nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht kennt. Erfahrungsgemäss werden zudem die meisten Investitionsstreitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Staaten einvernehmlich gelöst oder den nationalen Gerichten des Gaststaates unterbreitet, insbesondere in Ländern wie der Schweiz, die anerkanntermassen über ein zuverlässiges und unparteiisches Justizsystem verfügen. Die Modernisierung des Vertrags zielt u.a. auf eine Präzisierung des Regulierungsrechts des Staates, beispielsweise klimapolitische Massnahmen zu ergreifen. Durch die vom Bundesrat verfolgten Verhandlungsziele werden die internationalen Entwicklungen, wie das Pariser Klimaschutzabkommen, berücksichtigt.
Unter dem ECT wurde eine grosse Zahl der Klagen von Investoren gegen andere Staaten keineswegs durch eine fortschrittlichere Klimapolitik des Gaststaats ausgelöst. Sie waren, ganz im Gegenteil, gegen rückwirkende Kürzungen von Einspeisetarifen von erneuerbaren Energien gerichtet. Dies betraf auch Schweizer Investoren in Partnerstaaten. Das Risiko von Klagen ausländischer Investoren gegen die Schweiz ist hingegen gering, da es im Schweizer Stromsektor fast keine ausländischen Investitionen gibt. Im Bereich der fossilen Wirtschaft gibt es zwar ausländische Investitionen (z.B. Raffinerie in Cressier, Transitgas-Pipeline, Tankstellennetze), diese werden aber durch die Schweizer Energiepolitik nicht infrage gestellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.