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21.3197 · Motion · 2021-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

- in der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) im Abschnitt Tierwohlbeiträge die Ausrichtung eines angemessenen, nach Tiergattung abgestuften Beitrages für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen einzufügen

- dem Parlament gleichzeitig eine Vorlage zur entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen zu unterbreiten.

Begründung

Die seinerzeitige Hornkuhinitiative hat bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, in den Medien und sogar im Ausland viel Sympathien und Interesse geweckt. So haben am 25. November 2018 beachtliche 45,3 Prozent der Stimmbevölkerung und 6 Kantone die Initiative angenommen. Selbst im Parlament war eine breite grundsätzliche Zustimmung erkennbar.

Allerdings war sowohl im Parlament, wie auch bei der Stimmbevölkerung der (nachvollziehbare) Einwand zu hören, der "Hörnerfranken" gehöre nicht in die Verfassung. So wurde im Rahmen der nachfolgenden Voto-Studie festgestellt, dass rund 20 Prozent genau aus diesem Grund Nein gestimmt hätten. Wäre die Frage auf Gesetzesstufe oder auf Verordnungsstufe (wo sie eigentlich hingehört) zu beantworten gewesen, hätte wohl eine deutliche Mehrheit für den "Hörnerfranken" resultiert.

Ein weiterer Einwand betraf die Sorge, dass ein allfälliger "Hörnerfranken" zu Lasten anderer Direktzahlungskategorien gegangen wäre.

Mit einer Regelung der Frage in der Direktzahlungsverordnung und der entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen kann diesen Haupteinwänden zur Hornkuhinitiative Rechnung getragen werden.

Dass die Enthornung bei den betroffenen Tieren Schmerzen verursacht und dem Tierwohl abträglich ist, wurde anlässlich der Debatte um die Hornkuhinitiative ausgiebig diskutiert und muss hier nicht wiederholt werden.

Dass die Haltung von behornten Tieren zusätzlichen Aufwand bedeutet, ist ebenfalls unbestritten.

Es erscheint deshalb folgerichtig, die Förderung des Tierwohles und den daraus resultierenden höheren Aufwand für die Tierhaltung mit einem bescheidenen Beitrag zu fördern bzw. abzugelten.

Aufgrund der Sistierung der Vorlage 20.022 (AP 22+) ist die Regelung der Frage auf Gesetzesstufe auf den Sanktnimmerleinstag verschoben. Eine Lösung auf Verordnungsstufe mit der Zustimmung durch das Parlament scheint deshalb der richtige und zeitnahe Weg zu sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" vom 15. Februar 2017 die Ablehnung eines "Hörnerfrankens" unter anderem mit den verschiedenen Wechselwirkungen begründet, die eine finanzielle Unterstützung der Haltung von horntragenden Tieren mit sich bringen würde. Viele behornte Tiere werden angebunden gehalten und erhalten insbesondere während des Winterhalbjahrs nur ein Minimum an Bewegungsfreiheit. Eine finanzielle Unterstützung horntragender Tiere würde den Anreiz zum Wechsel von der Anbinde- auf die tierfreundlichere Laufstallhaltung mindern. Die Investitionshilfen für Anbindeställe wurden schon ab dem 1. Januar 2019 an diejenigen von Laufställen angeglichen (20 Prozent mehr Förderung). Volk und Stände haben am 25. November 2018 die "Hornkuh-Initiative" abgelehnt. Der Bundesrat respektiert diesen Volksentscheid. Aufgrund der Sympathie von einem Teil der Bevölkerung für das Anliegen besteht ein Marktpotenzial für Erzeugnisse horntragender Tiere. Über einen höheren Produktepreis können die betroffenen Betriebe unterstützt werden. Weil der Bundesrat den "Hörnerfranken" ablehnt, ist es folgerichtig, dass er dem Parlament auch keine Erhöhung des Zahlungsrahmens Direktzahlungen unterbreitet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.