21.3316 · Postulat · 2021-03-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die Kommunikation hinsichtlich der zweijährlichen Lohnstrukturerhebung eine detailliertere und für die Bevölkerung nachvollziehbare inhaltliche Berichtsstruktur sicherzustellen, damit eine genaue Einordnung, welche Faktoren die Lohnungleichheit erklären und eine Aussage darüber, wie der unerklärbare Anteil zu verstehen ist, ermöglicht wird.
Begründung
Die Lohnstrukturerhebung erscheint alle zwei Jahre, diejenige von 2018 wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht. Die mit der Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Informationen und Grafiken sind jedoch unzureichend, um die Lohnstrukturerhebung korrekt einordnen und interpretieren zu können. Eine genaue Einordnung, welche Faktoren die Lohnungleichheit erklären und eine Aussage darüber, wie der unerklärbare Anteil, aber auch gewisse Entwicklungen zu verstehen sind, fehlen. Konsequenz daraus ist, dass in der Öffentlichkeit Lohnungleichheit vielfach unbesehen mit Lohndiskriminierung gleichgesetzt wird. Dies wiederum führt dazu, dass sich die Diskussionen schwerpunktmässig um die Deutungshohheit der Zahlen und weniger um die Massnahmen zur Behebung tatsächlich diskriminierender Lohnunterschiede dreht. Dies auch darum, weil keine weiterführenden Informationen zu interessanten Entwicklungen gegeben werden. Zum Beispiel haben die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern von 2014 bis 2018 zugenommen (privater und öffentlicher Sektor: von 18,1 Prozent im Jahr 2014 auf 19,0 Prozent im Jahr 2018). Dabei ist die Differenz im privaten Sektor praktisch konstant geblieben (19,5 Prozent im Jahr 2014 / 19,6 Prozent im Jahr 2018), während sie im öffentlichen Sektor angestiegen ist (16,6 Prozent im Jahr 2014 / 18,1 Prozent im Jahr 2018). Erläuterungen und Darlegungen zu den Gründen dazu fehlen. Gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind 45,4 Prozent dieser Lohnunterschiede unerklärt. Dieser unerklärte Anteil sei in den letzten Jahren gewachsen. Auch hier fehlen wiederum Erläuterungen, wie nachvollzogen werden kann, dass der unerklärbare Anteil der Lohnunterschiede von 2014-2018 gestiegen ist, während im privaten Sektor die Lohndifferenzen konstant geblieben sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt alle zwei Jahre eine thematische Spezialanalyse zu den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern durch. Der Inhalt und die Präsentation der Ergebnisse dieser Studie erfüllen die Anforderungen und Standards amtlicher Statistikinstitutionen wie Eurostat und dem Internationalen Arbeitsamt (IAA). Nebst der Medienmitteilung vom 22. Februar 2021, in der die umfassenden Ergebnisse präsentiert wurden, wird das BFS noch vor Sommer 2021 einen detaillierten Bericht vorlegen, der die statistischen Indikatoren umfassend darlegt und kommentiert.
Wie in der Antwort auf Postulat 21.3106 Locherel Benguerel vom 10. März 2021 "Regelmässige Evaluation der Methodik der Lohnstrukturerhebung" erklärt wurde, ist das BFS daran, mit den involvierten Partnern des privaten und öffentlichen Sektors die Kommunikationskonzepte in Zusammenhang mit der Spezialanalyse zu den Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu revidieren. Dabei sollen Verständnis und Interpretation dieser themenspezifischen Spezialanalysen erleichtert werden.
In diesem Sinne erfüllen die vom BFS koordinierten laufenden Arbeiten die im Postulat formulierte Forderung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.