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21.3962 · Postulat · 2021-06-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie die Hürden, welche die freie Spitalwahl beeinträchtigen, beseitigt werden können und ein gewisser Wettbewerb zwischen den Listenspitälern der Kantone gewährleistet werden kann.

Dabei sind die gesetzgeberischen Ziele der neuen Spitalfinanzierung durchzusetzen, insbesondere dass

- Spitäler und Kliniken einzig auf der Spitalliste des Standortkantons stehen müssen;

- Versicherte bei Wahleingriffen Zugang zu allen Listenspitälern der Schweiz haben und sowohl vom Wohnsitzkanton wie von der Krankenversicherung den Beitrag zu Gute haben, den sie bei einer Behandlung im Wohnsitzkanton kosten würden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die erweiterte Spitalwahl für Versicherte bei ausserkantonalen Hospitalisationen ist eine wichtige Massnahme der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vom 21. Dezember 2007 im Bereich der Spitalfinanzierung. Die erweiterte Spitalwahl wird seit dem 1. Januar 2012 umgesetzt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Revision umfassend evaluiert. In der Evaluation wurde vertieft untersucht, wie die erweiterte Spitalwahl umgesetzt wurde und wie sich die Massnahmen der Revision auf den Wettbewerb auswirken. Dabei hat sich gezeigt, dass unter anderem niedrige Referenztarife für ausserkantonale Hospitalisationen die erweiterte Spitalwahl behindern können (vgl. Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung: Schlussbericht des BAG an den Bundesrat vom 25. Juni 2019 unter www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Evaluationsberichte Kranken- und Unfallversicherung > KVG-Revision Spitalfinanzierung). Das BAG hat das in der Evaluation geortete Verbesserungspotenzial bei der erweiterten Spitalwahl bereits mit den Akteuren aufgenommen.

Gleichzeitig hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3388 SGK-N "Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl" beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen der erweiterten Spitalwahl anzupassen. Der Bundesrat wird dem Parlament voraussichtlich im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten.

Deshalb ist es aus Sicht des Bundesrates angezeigt, zuerst die Umsetzung der Motion 18.3388 und den Ausgang der Gespräche mit den Akteuren abzuwarten und erst danach zu entscheiden, ob die erweiterte Spitalwahl nochmals vertieft untersucht werden soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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