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Ernährungsempfehlungen umsetzen für weniger Fleisch, dafür nachhaltig, tiergerecht und regional erzeugt

22.3188 · Motion · 2022-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die in der Schweiz geltenden Ernährungsempfehlung nach Lebensmittelgesetz Artikel 24 Absatz 2 hinsichtlich Konsum von nachhaltig und regional erzeugtem Fleisch umzusetzen. Dabei sollen Massnahmen in der Gemeinschaftsgastronomie insbesondere in Betrieben der öffentlichen Hand umgesetzt werden, die zu weniger, aber tierfreundlich erzeugtem Schweizer Fleischkonsum führen. Die Absatzförderprogramme für Fleisch sollen systematisch reduziert und auf Produkte aus den Tierwohlprogrammen beschränkt werden.

Begründung

Gemäss der Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)" schafft der Bund günstige, transparente und effiziente Rahmenbedingungen für nachhaltige Ernährungssysteme entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum. "Dabei berücksichtigt der Bund insbesondere die Umwelteinflüsse, die sozialen Gegebenheiten und Tierwohlaspekte". In der SNE 2030 setzt der Bundesrat auf folgendes Ziel:

"Der Anteil der Bevölkerung, der sich entsprechend den Ernährungsempfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide gesund, ausgewogen und nachhaltig ernährt, steigt auf einen Drittel".

Im Wandel zu einer nachhaltigen Ernährung nimmt der Konsum tierischer Produkte und insbesondere der Fleischkonsum eine zentrale Rolle ein. Ungesunde Ernährung ist heute ein Hauptproblem der öffentlichen Gesundheit der Schweiz. Der bewusste Konsum von tierfreundlich erzeugtem Schweizer Fleisch senkt den Fleischkonsum pro Kopf. Dies beeinflusst die Gesundheit der Bevölkerung positiv und hat eine positive Wirkung auf Umwelt und Treibhauswirkung der Ernährung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Bevölkerung isst zu viel Fleisch und zu wenig Früchte und Gemüse - das zeigt die erste Nationale Ernährungserhebung menuCH 2014/2015. Für eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung gemäss der Schweizer Ernährungsstrategie sollen weniger Fleisch (zwei bis drei Portionen pro Woche), dafür mehr Früchte und Gemüse konsumiert werden.

Der Bundesrat hat bereits Massnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung ergriffen und zentrale Projekte laufen aktuell, insbesondere die Revision der Schweizer Ernährungsempfehlungen. Zudem wird die Schweizer Ernährungsstrategie überarbeitet. Die Nachhaltigkeit wird in beiden Fällen verstärkt. Die Bevölkerung soll in der Folge aktiv über eine ausgewogene, gesunde und nachhaltige Ernährung informiert werden. Qualitätsstandards zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung in der Gemeinschaftsgastronomie in der Schweiz wurden definiert und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) kürzlich verschärft. Sie berücksichtigen auch das Kriterium der Nachhaltigkeit und beinhalten Empfehlungen, die zur Erhöhung des Anteils vegetarischer Menüs anregen sollen.

Diese Qualitätsstandards sind auch ein integraler Teil des Verpflegungskonzepts der Bundesverwaltung, das derzeit überarbeitet wird. Die Bundesverwaltung ist sich ihrer Vorbildrolle bewusst und prüft aktuell, in welchem Umfang Produkte mit Label, wie z. B. Ip Suisse integriert und die vegetarischen Angebote ausgebaut werden können. Diese Massnahmen gehen in die von der Motion angedachte Richtung.

Ausserdem sind die Instrumente zur Förderung der Marke "Schweizer Fleisch" und deren Abgrenzung von ausländischem Fleisch angemessen, was aus der Stellungnahme zur Motion 20.4192 Munz "Fleischwerbung nur für Produkte der Tierwohlprogramme" hervorgeht. Deshalb sieht der Bundesrat momentan keinen Änderungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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