22.3369 · Motion · 2022-03-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen neuen Nationalen Aktionsplan Menschenhandel (NAP) zu erstellen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluation des NAP 2017-2020.
Begründung
Der Nationale Aktionsplan (NAP) 2017-2020 wurde evaluiert. Gemäss Evaluationsbericht vom 27. September 2021 wurden von 28 Massnahmen 20 umgesetzt, zwei wurden teilweise und sechs noch ungenügend umgesetzt. Der Evaluationsbericht zeigt die Notwendigkeit eines weiteren, dritten Aktionsplanes auf. Dieser soll sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, bei welchen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört insbesondere der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Auch die Strafverfolgung und die Opferunterstützung sollen weiter gestärkt und der Bereich Cybercrime neu berücksichtigt werden. Weiter hat die Evaluation gezeigt, dass die Einbeziehung der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf allen Ebenen verbesserungswürdig ist. Um die Verbindlichkeit des künftigen NAP zu erhöhen, sollte ein neuer NAP von allen beteiligten politischen Stellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene unterstützt und verabschiedet werden. Zugleich sollte die nationale Koordination gestärkt werden. Schliesslich soll durch ein Evaluationskonzept, das Wirkungsziele und Indikatoren zur Messbarkeit der Resultate enthält, die Effizienz, Effektivität und Wirkung des NAP verbessert werden. Es wurden fünf Empfehlungen festgehalten, deren Umsetzung im dritten Bericht an die Hand genommen werden soll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Evaluation der Umsetzung des zweiten NAP gegen Menschenhandel wurde bereits Ende 2021 die Erarbeitung eines dritten NAP initiiert. Um dessen Verbindlichkeit zu erhöhen und die nationale Koordination zu verstärken, wird dieser unter der Federführung des Bundesamts für Polizei (fedpol) und des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) von einer Expertengruppe unter Teilnahme der verschiedenen interessierten Departemente und Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Gemäss aktueller Planung soll der Entwurf des dritten NAP gegen Menschenhandel von einer Strategischen Begleitgruppe - einem Gremium, in welchem sämtliche involvierten Stellen von Bund und Kantonen vertreten sind - genehmigt und im November 2022 von der politischen Aufsicht des SVS verabschiedet werden. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Motion zu erfüllen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.