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22.3723 · Postulat · 2022-06-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie der Indikator des Bruttoinlandprodukts BIP abgelöst werden kann durch einen Indikator oder ein Indikatorensystem, welches eine Wohlfahrtsmessung in einem umfassenden Sinn ermöglicht. Als Orientierung für ein solches System können die WHO-Ziele der Nachhaltigen Entwicklung dienen (Sustainable Development Goals) sowie das Konzept der Respektierung planetarer Belastungsgrenzen. Der Bericht soll den Weg aufzeigen, wie dieses Indikatorensystem als Grundlage für strategische Entscheidungen von Bund, Kantonen und Gemeinden dienen kann. Er soll weiter aufzeigen, wie eine anschauliche Kommunikation des künftigen Indikators sichergestellt wird.

Begründung

Gemäss Bundesamt für Statistik wird das Bruttoinlandprodukt (BIP) definiert als ein Indikator der Wirtschaftstätigkeit, mit dem die wirtschaftlichen Entwicklungsstufen der einzelnen Länder gemessen und verglichen werden können. Das BIP wird zu laufenden Preisen sowie zu Preisen des Vorjahres berechnet. Orientiert an diesem Indikator hat das schweizerische Wirtschaftssystem in den vergangenen Jahrzehnten einen nie da gewesenen Wohlstand hervorgebracht.

Die Problematik dabei ist allerdings, dass das BIP nur Transaktionen erfasst, die einen Marktpreis haben: Es aggregiert diese unreflektiert. Damit werden wohlfahrtsmindernde und wohlfahrtsstiftende Nutzen aufsummiert. Informelle Wirtschaft und Schattenwirtschaft ebenso wie Freiwilligenarbeit und Familienarbeit werden nicht erfasst, weil sie keinen Marktpreis haben bzw. nicht am Markt gehandelt werden. Umgekehrt werden jedoch Prozesse miteingerechnet, die Ungerechtigkeiten und Unterdrückung vermehren, die unsere Lebensgrundlagen gefährden, manchmal sogar unwiederbringlich zerstören.

Zunehmend wird erkannt, dass die Steigerung des Bruttoinlandprodukts nicht als Massstab für gesellschaftlichen Fortschritt taugt. Darum ist ein neuer Indikator gefragt, welcher wiedergibt, wie gut sich ein Land an den menschlichen Grundbedürfnissen orientiert, wie gut es die planetaren Belastungsgrenzen respektiert und wie solidarisch mit Benachteiligten im In- und Ausland es handelt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist international die Referenzgrösse zur Messung der wirtschaftlichen Leistung eines Landes. Es ist methodisch breit abgestützt, gut etabliert und spielt für verschiedene wirtschaftspolitische Bereiche eine zentrale Rolle (z.B. Finanzpolitik, insbesondere Schuldenbremse und Finanzausgleich, Geldpolitik etc.). Das Bruttonationaleinkommen (BNE), das direkt aus dem BIP abgeleitet wird, wird unter anderem für die Berechnung des Anteils der öffentlichen Entwicklungshilfe sowie der Beiträge der Schweiz zum CERN und zur European Space Agency verwendet. Das BIP resultiert aus einem Kontensystem, der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Im Rahmen dieses Systems werden auch Elemente berechnet, die im Postulat thematisiert werden, namentlich die Schattenwirtschaft, die Freiwilligenarbeit bzw. Familienarbeit, aber auch umweltrelevante Informationen. Für wirtschaftliche Aspekte sind das BIP und davon abgeleitete Kenngrössen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unverzichtbar, wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Interpellation 20.3426 Sommaruga festgehalten hat.

Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass das BIP nicht alle Aspekte der gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklung eines Landes und ihrer Nachhaltigkeit abbilden kann. Wie der Bundesrat in der Antwort auf das Postulat 20.3871 Bendahan und im Bericht zum Postulat 14.3578 Hêche ausführte, können solche Phänomene nicht durch einen einzigen Indikator erfasst werden. Zur Untersuchung der Wohlfahrt bzw. der Nachhaltigkeit sind Indikatorensysteme besser geeignet. Der Bundesrat hat deshalb das Indikatorensystem Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung (MONET 2030) und das Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung ausarbeiten lassen.

Das Indikatorensystem MONET 2030, das seit 2003 besteht, bietet einen Überblick über die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz und illustriert die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (SDGs) sowie hinsichtlich weiterer, schweizspezifischer Themen. Es liefert die Indikatoren für das Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung. Ein ähnliches Angebot für die nachhaltige Entwicklung existiert auch auf Ebene der Kantone und Städte (Cercle Indicateurs). Das Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung, erstmals publiziert im Jahr 2014, bildet verschiedene Aspekte der Wohlfahrt der Bevölkerung ab, die sich auf die drei Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt beziehen. Die beiden Systeme enthalten Indikatoren wie beispielsweise die Armutsquote, die Ausgaben für Sozialleistungen, Lebenserwartung, Geldüberweisungen von Migrant/innen, die öffentliche Entwicklungshilfe, Auswirkungen des Konsums in der Schweiz und im Ausland, Biodiversität, Treibhausgasemissionen etc. Damit decken die beiden Systeme, unter zwei unterschiedlichen Blickwinkeln, die Informationsbedürfnisse, wie sie im Postulat formuliert sind, bereits ab.

Die Frage, wie der Bundesrat das Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung bei politischen Entscheiden des Bundesrats berücksichtigt, wurde bereits im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulat 14.3578 Hêche untersucht und auch in der Antwort auf die Interpellation 19.3776 Girod formuliert: Der Bundesrat berücksichtigt bei seinen Entscheiden die Wohlfahrt, allerdings nicht die Wohlfahrt als Ganzes, sondern die jeweils relevanten Dimensionen der Wohlfahrt beziehungsweise der nachhaltigen Entwicklung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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