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22.4188 · Postulat · 2022-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, mit welchen gesetzlichen Anpassungen die Schuldenbremse auf das Ziel einer Stabilisierung der Schuldenquote ausgerichtet werden kann.

Begründung

Die Schuldenbremse des Bundes verlangt, dass über den Konjunkturzyklus hinweg die ordentlichen Ausgaben gleich hoch sind wie die ordentlichen Einnahmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Bruttoschulden und - bei einem positiven Wachstumstrend des BIP - zu einem kontinuierlichen Rückgang der Schuldenquote (Bruttoschulden in Prozent des BIP). Für nachhaltig stabile Staatsfinanzen ist jedoch eine sinkende Schuldenquote weder notwendig noch wünschenswert. Es genügt, die Schuldenquote stabil zu halten. So gibt es keine wissenschaftliche Evidenz für einen negativen Zusammenhang zwischen der Höhe der Schuldenquote und dem Wirtschaftswachstum. Einschlägige Studien, welche zum Beispiel eine negative, kausale Wirkung einer hohen Schuldenquote auf das Wirtschaftswachstum stipulieren, sind mittlerweile widerlegt.

Betroffen von der Schuldenbremse sind nicht nur die laufenden Ausgaben und Einnahmen, sondern auch die Investitionen. Somit ist der Bund verpflichtet, Investitionen langfristig vollständig aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Eine Nettokreditaufnahme ist selbst zur Finanzierung von Grossinvestitionen nicht möglich. Gerade in einer wachsenden Volkswirtschaft besteht deshalb das Risiko, dass zu wenig in die öffentliche Infrastruktur investiert wird. Besonders gravierend ist diese Einschränkung vor dem Hintergrund des hohen Investitionsbedarfs zur Bewältigung der Klimakrise und der Biodiversitätskrise. Obwohl in der Schweiz genügend Kapital vorhanden ist, verhindert die Ausgestaltung der Schuldenbremse die Ausgabe von zusätzlichen Anleihen (z.B. Green-Bonds) für substantielle Neuinvestitionen in Klimaschutz- und Artenschutzmassnahmen.

Eine stabile Schuldenquote bewirkt eine nachhaltige Staatsverschuldung, ohne die Staatstätigkeit zu stark einzuschränken. Sie lässt Defizite im Staatshaushalt zu, sofern das Wachstum des BIP positiv ist. Die Schuldenquote ist dann stabil, wenn die Veränderungsrate der Bruttoschulden gleich hoch ist wie die Veränderungsrate des BIP. Das bedeutet, dass der Bund eine jährliche Neuverschuldung zulassen und somit Defizite erzielen kann, sofern der Wachstumstrend des BIP positiv ist. Innerhalb der Schuldenbremse könnte die Umsetzung zum Beispiel mit einem Wachstumsfaktor erfolgen, der in Abhängigkeit der Schuldenquote einen Zuschlag zum Konjunkturfaktor definiert und den Plafonds für die ordentlichen Ausgaben entsprechend erhöht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Ziel der Schuldenbremse ist gemäss Bundesverfassung, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Damit bleiben die Schulden in Franken auf Dauer stabil, sinken aber im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (Schuldenquote in Prozent des Bruttoinlandprodukts). Die Schuldenbremse hat sich seit der Einführung im Jahr 2003 bewährt. Die Ausgaben konnten dank der guten Entwicklung der Wirtschaft und damit der Steuereinnahmen stetig wachsen. Dank grösser als erwarteten Finanzierungsüberschüssen war es zudem möglich, die Bruttoschulden und die Schuldenquote zu reduzieren (2003: 124 Mrd. und 25,3 Prozent; 2021: 109 Mrd. und 14,6 %) und damit die Krisenresistenz des Bundes zu erhöhen.

Im Krisenfall hat sich die Schuldenbremse als flexibel erwiesen. Dies hat es dem Bund erlaubt, ausserordentlich hohe Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu tätigen, um Arbeitsplätze und Einkommen sowie die Gesundheitsversorgung zu sichern. Damit die coronabedingte Verschuldung ohne Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen abgebaut werden kann, hat das Parlament eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes beschlossen. Damit wird der bestehende Spielraum innerhalb der Verfassung genutzt.

Das Postulat schlägt demgegenüber eine grundsätzliche Anpassung der Schuldenbremse vor. Mit der Neuausrichtung auf die Stabilisierung der Schuldenquote wäre es zulässig, dass die Bruttoschulden im Gleichschritt mit dem nominalen Wirtschaftswachstum zunehmen und der Bund in diesem Umfang Finanzierungsdefizite schreiben dürfte. Entsprechend lägen die Ausgaben dauerhaft über den Einnahmen, weshalb eine Verfassungsänderung nötig wäre.

Die Schuldenbremse ist in Bezug auf die finanzpolitischen Prioritäten neutral. Sie lässt Bundesrat und Parlament die Handlungsfreiheit, innerhalb des Ausgabenplafonds auch Investitionen zu begünstigen. Um dauerhaft höhere Ausgaben zu finanzieren, sind auch Steuererhöhungen nicht ausgeschlossen. Bei den wichtigsten Bundessteuern, direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer, wäre dafür jedoch eine Verfassungsänderung nötig.

Der Bundesrat sieht derzeit keinen Grund, die rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse zu überprüfen. Im Vordergrund steht die Herausforderung, die steigenden Ausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.