22.4442 · Postulat · 2022-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen wie zusammen mit Fachkreisen und den Sozialpartner*innen ein Aktionsplan erarbeitet werden kann, mit dem Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor und nach der Geburt zu verbessern, insbesondere Diskriminierungen junger Mütter und Väter auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern und eine familienfreundliche Erwerbsarbeitskultur zu schaffen. Er kann sich u.a. auf die Arbeiten zur geplanten "Lancierung eines politischen Dialogs zur Vereinbarkeit mit den Kantonen, Gemeinden und Sozialpartnern" und das "Handlungsfeld familienfreundliche Arbeitsbedingungen" abstützten, welche im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 erarbeitet werden.
Begründung
Diskriminierende Kündigungen bei Mutterschaft sind leider keine Seltenheit. In den letzten 10 Jahren fanden schweizweit mindestens 188 Verfahren nach Gleichstellungsgesetz statt, welche diskriminierende Kündigungen bei Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der familiären Situation der Betroffenen zum Thema hatten. Dies zeigen die Datenbanken www.gleichstellungsgesetz.ch (für die Deutschschweiz) und www.leg.ch (für die Romandie).
Aber auch ökonomisch ist eine Mutterschaft für Arbeitnehmerinnen häufig ein Problem, da Einkommensausfälle, Pensenreduktionen oder gar der Verlust der Arbeitsstelle vorkommen. Gemäss einer Umfrage des Bundes aus dem Jahr 2017 (Soziale Sicherheit CHSS 3/2018, Studie Büro BASS) musste ein Viertel der befragten Frauen während der Schwangerschaft Einkommenseinbussen hinnehmen. Bei mehr als zehn Prozent der Frauen wurde bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft über eine Auflösung des Arbeitsvertrags in gegenseitigem Einverständnis gesprochen oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach dem Mutterschaftsurlaub in Aussicht gestellt. Diese in der Fachliteratur als "Mutterschafts-Strafe" ("Motherhood Penalty") bezeichnete Realität behindert Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ist diskriminierend. Inwiefern auch junge Väter von ähnlichen Mechanismen betroffen ist, wäre zu klären.
Vom Bundesrat bisher ergriffenen Massnahmen (16.3589), u.a. die 2016 lancierte Website www.fachkraefte-schweiz.ch; mit Finanzhilfen des GlG lancierte Programme (Übersicht auf www.topbox.ch) sind sicher wichtig, müssten aber ergänzt werden. Die vorgeschlagene Verbesserung des Kündigungsschutzes (22.455) wäre ebenfalls ein sehr wichtiger Schritt. Notwendig ist aber insbesondere eine familienfreundliche und diskriminierungsfreie Erwerbsarbeitskultur für junge Mütter und Väter auf dem Arbeitsmarkt und dies bedingt eine breit abgestützte Sensibilisierung aller Akteur*innen und einen koordinierten Aktionsplan, der zudem auf den Analysen und Arbeiten im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 aufbauen soll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen Ruiz Rebecca 16.3079 "Mutter werden und dann den Job verlieren?" und Schenker Silvia 16.3248 "Kündigung nach Mutterschaftsurlaub" dargelegt hat, anerkennt er, dass es in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft zu arbeitsrechtlichen Problemen kommen kann. So kommt eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) durchgeführte Studie in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier 15.3793, "Mutterschaftsurlaub. Arbeitsunterbrüche vor dem Geburtstermin", zum Ergebnis, dass in 3,2 Prozent der Fälle nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub eine Kündigung ausgesprochen wird (Rudin/Stutz/Bischof/Jäggi/Bannwart, Erwerbsunterbrüche vor der Geburt, BSV, Forschungsbericht 2/18, S. 65).
Die Studie zeigt jedoch auch, dass bei einer Mutterschaft erwerbstätiger Frauen in der grossen Mehrheit der Fälle befriedigende Lösungen gefunden werden. In seinen Stellungnahmen zu den Motionen Reynard 19.3058 "Verschärfung der Sanktionen bei Kündigung wegen Mutterschaft oder Schwangerschaft" und Reynard 19.3059 "Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern" hat der Bundesrat festgehalten, dass die bestehende gesetzliche Regelung zu Kündigungen während und nach der Schwangerschaft insgesamt einen guten Schutz bietet. Nach einer Analyse der Situation hat er es nicht als sinnvoll erachtet, weitere gesetzgeberische Massnahmen zu lancieren.
Die Handlungsfelder "berufliches und öffentliches Leben" und "Vereinbarkeit und Familie" der Gleichstellungsstrategie 2030 (www.gleichstellung2030.ch) zielen auf die Stärkung der wirtschaftlichen Autonomie der Frauen unabhängig von ihrer familiären Situation sowie auf die Förderung von Rahmenbedingungen für Frauen und Männer, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie begünstigen. Teil dieser Handlungsfelder sind unter anderem die zu erarbeitende nationale Strategie zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die laufenden Arbeiten in Erfüllung des Postulates Arslan 20.4327 "Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt". In dessen Erfüllung erarbeitet der Bund eine Gesamtstrategie und einen Massnahmenplan, um den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen zu erleichtern.
Aufgrund dieser Erwägungen sieht der Bundesrat keinen zusätzlichen Bedarf, um die Fragestellung der Postulantin weiter zu vertiefen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.