22.4553 · Motion · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die das Wegwerfen und illegale Entsorgen von Abfällen insbesondere in landwirtschaftlichen und naturnahen Zonen härter sanktionieren und effizienter verhindern. Insbesondere sollen die Kantone dabei in die Pflicht genommen werden, Littering mit Bussen zu bestrafen.
Begründung
Wie der Bundesrat 2008 in der Beantwortung einer Motion zum Thema Littering schreibt, war das Wegwerfen von Abfällen, sogenanntes Littering, bis vor Kurzem vor allem für die Städte ein Problem. Es verursacht erhebliche Kosten für die Reinigung und schädigt die Umwelt durch Giftstoffe durch Zigarettenstummel und Mikroplastik erheblich. Zunehmend wird Littering aber auch in Agglomerationen, insbesondere wenn Naherholungsgebiete auf landwirtschaftliche Flächen treffen, zum Problem.
Das Wegwerfen von Dosen, Plastikmüll und Zigarettenverpackungen führt nicht nur zu Umweltverschmutzung, sondern auch immer wieder zu Todesfällen von Tieren in der Natur und der Landwirtschaft. Da man im hohen Gras den Abfall schlecht sieht und die Futterernte mechanisch stattfindet, gelangen harte Fremdkörper wie Aludosen oder Plastikflaschen als spitze und schädliche Fremdstoffe in den Magen der Tiere. Die Tiere erleiden innere Verletzungen und es kommt zu Entzündungen und Schmerzen. Im Gegensatz zu urbanen Gebieten werden hier nicht regelmässig ganze Gebiete von Müll gereinigt, was zur Folge hat, dass der Abfall da, wo er am meisten Schaden anrichtet, noch länger liegen bleibt.
Die bisherigen Anstrengungen gegen das Littering wie Massnahmen zur verbesserten Separatsammlung von Getränkeverpackungen, Sensibilisierungskampagnen oder die freiwillige Mithilfe durch Gewerbebetriebe zeigen bisher nur punktuelle Erfolge. In Anbetracht der Schäden an Umwelt und Tierwohl und der bisher wenig von Erfolg gekrönten Massnahmen wäre es nun gegeben, die Kantone zu härteren Sanktionen und Bussen für Littering im öffentlichen Raum zu verpflichten und dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen an Siedlungsabfall (Littering) wie Aludosen oder Zigarettenstummel beeinträchtigt nicht nur unsere Lebensqualität. Es stellt auch eine Gefahr für das Tierwohl dar, da diese Abfälle ins Tierfutter gelangen können. Aus diesem Grund hat das Parlament im Jahr 2020 die Motion Bourgeois (19.4100) "Wirksame Massnahmen gegen Littering" an den Bundesrat überwiesen. Die Motion fordert gesetzliche Grundlagen, um wirkungsvolle Fördermassnahmen gegen Littering ergreifen zu können. Dabei soll zwischen urbanem und ländlichem Raum unterschieden werden.
Die Anliegen der Motion Bourgeois hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates UREK-N in die laufende Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" aufgenommen. Die Vorlage wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat erachtet es deshalb für nicht angemessen, ein Parallelverfahren zu lancieren.
Die Mehrheit der Kantone hat bereits Litteringbussen eingeführt. Die Praxiserfahrung mit den kantonalen Litteringbussen zeigt jedoch, dass deren Vollzug anspruchsvoll ist: Personen, die littern, müssen auf frischer Tat ertappt werden.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Sommer 2022 den Runden Tisch Littering wieder aktiviert und fokussiert dabei auf Tabakprodukte und Einwegprodukte für den Unterwegskonsum. In diesem Rahmen erarbeiten Verbände und Produzenten gemeinsam zusätzliche Massnahmen zur Littering-Bekämpfung, die auf freiwilliger Basis umgesetzt werden sollen.
Aufgrund der verschiedenen laufenden Arbeiten und Diskussionen, und weil die Bekämpfung von Littering grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt, sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf für neue, zusätzliche Massnahmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.