23.3106 · Interpellation · 2023-03-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. Welche Schritte hat die Schweiz seit der Antwort auf die Interpellation 21.3633 im Rahmen der Arbeiten der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) und darüber hinaus unternommen?
2. Wie ist der Stand der Diskussionen innerhalb der ISA über den Tiefseebergbau?
3. Welche Staaten haben sich zugunsten eines Moratoriums für den Tiefseebergbau ausgesprochen? Wird die Schweiz demnächst bekanntgeben, dass sie ein Moratorium befürwortet?
4. Welche nächsten Schritte gedenkt die Schweiz in diesem Bereich im Rahmen der Arbeiten der ISA und darüber hinaus zu unternehmen?
5. Hat das historische Abkommen vom 4. März 2023 über den Schutz der Hochsee in der Frage des Tiefseebergbaus Gewicht?
Begründung
Der Tiefseebergbau ruft schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Biodiversität und des biologischen Gleichgewichts in den Tiefen der Ozeane hervor. Laut Schätzungen der Vereinten Nationen hängt die Existenz von fast drei Milliarden Menschen in irgendeiner Weise von der Biodiversität der Meere und Küsten ab. Der Tiefseebergbau hat offensichtlich Auswirkungen auf diese Biodiversität. Welche genauen Folgen dies hat, ist jedoch noch nicht bekannt.
Im Mai 2022 hat die ISA mehr als 30 Lizenzen zur Erforschung des Meeresbodens erteilt, die eine Fläche von fast 1,5 Millionen Quadratkilometern umfasst. Das entspricht etwa der Grösse der Mongolei. In der Zwischenzeit wurden mehrere Lizenzen für den Tiefseebergbau beantragt. In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3633 im Sommer 2021 kündigte der Bundesrat an, alle geeigneten Massnahmen zu prüfen, die auf internationaler Ebene und insbesondere im Rahmen der ISA ergriffen werden sollten. Der Bundesrat weist an dieser Stelle darauf hin, dass die geltenden Regeln der ISA "dem angezeigten Schutz der Meeresumwelt nicht genügen könnte[n]".
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 4. Der Bundesrat wird seine Position zum Abbau von mineralischen Ressourcen auf oder unter dem internationalen Meeresboden (das "Gebiet") bis spätestens Ende Juni 2023 festlegen, also vor der Ende Juli 2023 stattfindenden Tagung der Versammlung der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA).
In der Zwischenzeit verfolgt die Schweiz die Arbeiten der ISA und insbesondere die Arbeiten des Rates. Zwei Universitätsprofessoren wurden zudem beauftragt, in einer Studie den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Umweltauswirkungen der Ausbeutung des Gebiets zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Studie müssen noch analysiert werden.
2. Der Rat der ISA müsste der Versammlung bis im Juli 2023 Regeln für die Ausbeutung des Gebiets vorlegen. Es ist allerdings fraglich, ob diese noch rechtzeitig beschlossen werden. Derzeit laufen innerhalb der ISA Gespräche über die Folgen einer allfälligen Nichteinhaltung der Frist. Die Mehrheit der ISA-Mitgliedstaaten ist aktuell der Auffassung, dass ohne einschlägiges Regelwerk kein kommerzieller Abbau von Bodenschätzen im Gebiet erfolgen darf.
3. Bis jetzt haben sich 16 Staaten gegen die Ausbeutung des Gebiets zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen (Chile, Costa Rica, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Kanada, Mikronesien, Neuseeland, Palau, Panama, Samoa, Spanien und Vanuatu). Der Bundesrat wird seine Entscheidung in dieser Sache kommunizieren (siehe 1. und 4.).
5. Der Bundesrat begrüsst den Abschluss der Verhandlungen über das sich auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen stützende Abkommen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit. Er wird prüfen, ob er das Abkommen der Bundesversammlung zur Ratifikation unterbreitet (Frage 23.7214 Friedl Claudia). Er wird im Rahmen dieser Prüfung zudem das Verhältnis zwischen diesem neuen Biodiversitätsabkommen und den internationalen Vorschriften über die Ausbeutung des Gebiets analysieren.
Antwort des Bundesrates.