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23.3145 · Motion · 2023-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Botschaft zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur und der Perspektive Bahn 2050:

- den multifunktionalen Grimseltunnel aufzunehmen, einschliesslich einer Schmalspurverbindung ins Tessin (via Bedretto und Airolo),

- die erforderlichen Kredite für die Projektierung einzustellen und

- auch die Möglichkeit zu prüfen, ob die Hochspannungsleitung in den Boden verlegt werden könnte.

Begründung

Der Ständerat hat am 9. März 2023 einstimmig die Motion 23.3010 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 2. Februar 2023 angenommen, die dem Bundesrat den Auftrag gibt, in die Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur und die Perspektive Bahn 2050 den 22 km langen multifunktionalen Grimseltunnel von Innertkirchen (BE) nach Oberwald (VS) aufzunehmen.

Die vorliegende Motion verlangt, dass bei der Projektierung auch eine Schienenverbindung ins Tessin berücksichtigt wird, die durch einen zusätzlichen, etwa 10 Kilometer langen Tunnel nach Bedretto und weiter bis Airolo führen soll.

Die Südschweiz würde so ans Schmalspurnetz angeschlossen, das für den Tourismus auf nationaler Ebene immer wichtiger wird.

Diese deutlich schnellere Verbindung zwischen der Südschweiz und den Kantonen Bern und Wallis wäre nicht nur die Grundlage für ein interessantes touristisches Produkt, sondern würde im zentralen Alpenraum kurz-, mittel- und langfristig weitere positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Impulse bewirken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat sieht vor, die Chancen einer Bündelung des Ersatzes der Hochspannungsleitung über die Grimsel mit einem Grimselbahntunnel aufrechtzuerhalten. Hierfür sollen in der Botschaft 2023 zur Bahninfrastruktur die entsprechenden Projektierungsgelder gesprochen werden. Damit ist sichergestellt, dass die im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) (Objektblatt 203 Innertkirchen - Ulrichen) gesetzten Meilensteine nicht gefährdet werden. Das SÜL-Verfahren nennt neben anderem die Bedingung, dass spätestens 2024 der Beschluss zu den Projektierungsmitteln und spätestens 2027 der Realisierungsbeschluss inkl. Finanzierung für den Bahntunnel vorliegen muss. Andernfalls wird Swissgrid die gemäss SÜL festgesetzte Hauptvariante weiterverfolgen.

Für eine Weiterführung ab Oberwald ins Tessin durch einen weiteren Tunnel von ca. 10 km Länge (Bedretto bis Airolo) ist eine Bündelung von Infrastrukturen zum aktuellen Zeitpunkt kein Thema. Damit gibt es weder mögliche Synergien noch bestehen zeitliche Abhängigkeiten. Sollten die Kantone ein entsprechendes Bahnangebot in ihren Planungen anstreben, so können sie dieses Angebotsziel in den Prozess für die STEP-Ausbauschritte eingeben. Die nächste Erhebung der Angebotsziele für den Bahnausbau ist 2025 (im Hinblick auf die Botschaft 2030) vorgesehen. Im Rahmen des Planungsprozesses für die Bahninfrastruktur werden dannzumal auch die eingegebenen Projekte hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Nutzens untersucht.

Der Bund prüft zudem regelmässig die Bündelungspotenziale von Infrastrukturen (Hochspannungsleitungen, Strasse, Schiene). Dabei wird geprüft, ob bereits beschlossene Ausbauprojekte oder grosse Substanzerhaltungsprojekte gebündelt werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.