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23.3983 · Motion · 2023-09-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, sich als Eigner der Swisscom dafür einzusetzen, dass bereits gebaute Glasfaseranschlüsse betroffener KMU endlich zeitnah in Betrieb genommen werden können.

Begründung

Im Dezember 2020 hat die Weko den Glasfaserausbau der Swisscom mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt, da sie die Netzarchitektur mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht (Punkt-zu-Multi-Punkt-Anschlüsse, P2MP) für wettbewerbswidrig hält. Sie verlangt von der Swisscom Direktleitungen für jeden einzelnen Haushalt mittels Punkt-zu-Punkt Architektur (P2P), so dass Kundinnen und Kunden künftig auch Angebote von Konkurrenten der Swisscom wählen können. Gemäss Medienberichten wehrt sich die Swisscom gegen diese teurere Variante, was dazu führt, dass viele Anschlüsse nun seit über zwei Jahren blockiert sind. Zwar scheint der Druck auf die Swisscom von betroffenen Kundinnen und Kunden aufgrund der blockierten Anschlüsse sehr hoch zu sein, so dass sie gemäss eigenen Angaben entschieden hat, künftig grösstenteils auf den Ausbau mittels Punkt-zu-Punkt Architektur zu setzen. Jedoch sind weiterhin gemäss ihren Angaben ca. 400'000 bereits gebaute Anschlüsse (ohne Direktleitungen) durch den Prozess mit der Weko blockiert.

Davon sind schweizweit auch KMU betroffen, deren Liegenschaften über einen Glasfaseranschluss verfügen, dessen Inbetriebnahme jedoch aufgrund des Weko-Verfahrens blockiert ist.

Nach neuesten Medienberichten soll demnächst nun endlich auch das Verfahren der Weko zu einem Ende kommen. Die Swisscom habe eine Verfügung der Weko erhalten, auf die sie nun bis Mitte September 2023 reagieren müsse. Sie kann aber diese noch weiter zeitlich verzögern mit Antrag auf Fristverlängerung und Änderungsanträgen. Parallel dazu hat die Swisscom immerhin teilweise damit begonnen, unabhängig vom Weko-Verfahren bereits gebaute Punkt-zu-Multi-Punkt- (P2MP)-Anschlüsse zu P2P umzubauen. Sie geht davon aus, dass bis 2025 rund die Hälfte der vom Vermarktungsstopp betroffen Anschlüsse umgebaut sind und vermarktet werden können.

Es kann nicht sein, dass KMU, die dringend auf die Glasfaseranschlüsse angewiesen sind, weiterhin nach dem Prinzip Hoffnung darauf warten müssen, dass das Weko-Verfahren endlich beendet wird. Die bereits bestehenden Anschlüsse müssen genutzt werden können.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf Artikel 6 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG; SR 784.11) legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche strategischen Ziele der Bund als Hauptaktionär des Unternehmens erreichen will. Der Bundesrat erwartet von der Swisscom, dass sie für den Ausbau einer zukunftsgerichteten und zuverlässigen Netz- und Informatikinfrastruktur sorgt und dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erschliessung aller Regionen der Schweiz mit Hochbreitbandinfrastruktur leistet. Dabei darf Swisscom auch Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen, wenn damit der Unternehmenswert nachhaltig gesichert wird. Die Swisscom hat ihre Netzausbaustrategie aufgrund des WEKO-Verfahrens angepasst und baut das Netz nach der rechtlich unbestrittenen Punkt-zu-Punkt-Architektur aus. Ziel der Swisscom ist es, bis Ende 2025 55 Prozent und bis 2030 75 Prozent der Wohnungen und Geschäfte mit Glasfasern zu erschliessen. Neben der Swisscom erschliessen auch andere Unternehmen Haushalte und KMU mit Glasfasern. Gleichzeitig zeigt der Bundesrat mit seinem Bericht «Hochbreitbandstrategie des Bundes» vom 28. Juni 2023 auf, wie ein schnelles Internet auch in Regionen realisiert werden kann, in denen sich ein Ausbau für die Branche nicht lohnt und daher kein marktgetriebener Netzausbau erfolgt. Damit die ganze Bevölkerung und die Wirtschaft bestmöglich von der Digitalisierung profitieren können, soll mithilfe eines staatlichen Förderprogramms eine möglichst flächendeckende Versorgung mit 1 Gbit/s angestrebt werden. Der Bundesrat erwartet von Swisscom aber auch, dass sie sich wettbewerbskonform verhält und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird. Die Swisscom muss daher aus einer betriebswirtschaftlichen Optik entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie die blockierten Anschlüsse umbauen und in Betrieb nehmen will. Der Bundesrat hat zwar grosses Verständnis für den Ärger der betroffenen KMU. Er auferlegt sich jedoch grosse Zurückhaltung, der Swisscom operative Vorgaben zu machen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.