23.4066 · Interpellation · 2023-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz scheint bereit, mit Frankreich über ein Abkommen betreffend die Regulierung des Wasserstands des Genfersees zu verhandeln. Zeigt sich die Schweiz offen für ein solches Abkommen, so wird Frankreich unverhofft Teil eines bisher interkantonalen Vertrags zwischen Genf, Waadt und Wallis. Die Verhandlungen werden unter dem Deckmantel der grenzübergreifenden Zusammenarbeit geführt, doch das Interesse ist unverblümt. Da die Laufzeit der alten Reaktoren des Kernkraftwerks Bugey verlängert wird und auf dem gleichen Gelände zusätzlich zwei neue Druckwasserreaktoren des Typs EPR gebaut werden sollen, ist der Wert der Rhone rasant gestiegen. Denn das Flusswasser dient zur Kühlung der Kernkraftwerke und das ist in Trockenzeiten von ganz besonderer Bedeutung.
Wie gedenkt der Bundesrat, die Autonomie der Kantone auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft zu wahren, wenn er Verhandlungen mit Frankreich führt?
Das Abkommen mit Frankreich stärkt vor dem Hintergrund des Klimawandels den Informationsaustausch. Wie stellt der Bundesrat den Schutz der Biodiversität sicher, die unsere Lebensversicherung im Hinblick auf den Klimawandel ist?
Die Schweizer Bevölkerung hat 2017 den Ausstieg aus der Kernenergie angenommen. Wie gedenkt der Bundesrat, den Volkswillen zu respektieren, wenn er mit Frankreich Verhandlungen über ein Abkommen betreffend die Regulierung des Wasserstandes des Genfersees führt, das den Betrieb der französischen Kernkraftwerke fördern würde?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Gemäss dem vom Bundesrat am 23. August 2023 verabschiedeten Mandat arbeitet die Schweiz auf ein Abkommen hin, das weder die Zuständigkeiten noch die Tätigkeiten im Rahmen bereits bestehender Übereinkünfte wie dem «Acte intercantonal concernant la correction et la régularisation de l’écoulement des eaux du Léman entre les Cantons de Genève, de Vaud et du Valais» beeinträchtigt. Das neue Abkommen muss zudem die Eigenständigkeit der Kantone auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft wahren. Des Weiteren gehören Vertreterinnen und Vertreter der Kantone der Verhandlungsdelegation an. 2) Das Abkommen wird in der Tat für einen besseren Informationsaustausch sorgen. In Bezug auf die Risiken für Menschen und Güter sowie auf mögliche Beeinträchtigungen der grundlegenden Nutzungen, einschliesslich der Biodiversität, wird es sich auf hydrometeorologische Vorhersagen stützen. Bei Hoch- oder Niedrigwasserereignissen sowie beim Erreichen bestimmter Grenzwerte erörtern die Schweiz und Frankreich gemeinsam die Lage, um Lösungen zu deren Bewältigung zu finden. 3) Bei der Volksabstimmung über das Energiegesetz (EnG, SR 730) im Jahr 2017 sprach sich die Bevölkerung dafür aus, die Erteilung von Rahmenbewilligungen für den Bau neuer Kernkraftwerke zu verbieten. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein Technologieverbot; das Verbot betrifft lediglich die Kernkraftwerke in der Schweiz. Der Bundesrat hat keinesfalls die Absicht, die französische Energiepolitik zu beeinflussen und verweist schliesslich auf die hohe Bedeutung des Imports französischer Kernenergie für die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz.