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23.4122 · Interpellation · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er ein Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich mit der EU anstrebt.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche strategischen Ziele verfolgt der Bundesrat mit der Unterzeichnung eines solchen Abkommens?

  2. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um sicherzustellen, dass die Qualität der im Ausland erbrachten Leistungen gewährleistet ist?

  3. Bis anhin erfolgte Pilotprojekte in Grenzregionen haben nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Welche Massnahmen leitet der Bundesrat aus den gemachten Erfahrungen ab, damit ein Gesundheitsabkommen zum Vorteil für die Bevölkerung in der Schweiz wäre?

  4. Verschiedene Leistungserbringer beklagen in der Schweiz einen Personalmangel (beispielsweise bei den Ärzten oder beim Pflegepersonal). Wenn Bürgerinnen und Bürger von EU-Staaten für Behandlungen in die Schweiz kommen dürften, könnte dies zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen?

  5. Die steigenden Gesundheitskosten sind ein grosses Problem und eine starke Belastung für die Bevölkerung. Welchen Einfluss würde ein solches Abkommen auf die Gesundheitskosten haben? Auf die Prämien? Und auf die stationären Behandlungen, welche zu 55% mit Steuergelder finanziert werden?

  6. Besteht nicht die Gefahr, dass durch ein solches Abkommen nicht rentable Infrastrukturen finanziert werden?

  7. Wie schätzt der Bundesrat das in-out Verhältnis (Schweizer die sich im Ausland vs. Ausländer die sich in der Schweiz behandlen lassen)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Covid-19-Krise hat erneut vor Augen geführt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit und ein koordiniertes Vorgehen bei der Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen in Europa sind. Die Teilnahme an den für die Krisenbewältigung relevanten Netzwerken und Mechanismen würde der Schweiz einen raschen Informationszugriff ermöglichen. Die verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) im Bereich der öffentlichen Gesundheit ist zudem ein Ziel, das der Bundesrat seit vielen Jahren verfolgt. Bereits 2018 konnten die Schweiz und die EU einen Abkommensentwurf fertigstellen, der die Beteiligung der Schweiz an den Mechanismen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, einschliesslich des Frühwarn- und Reaktionssystems und des Gesundheitssicherheitsausschusses, am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie am mehrjärigen Gesundheitsprogramm der EU, das Gesundheitsförderungsprojekte mitfinanziert, vorsieht. Dieses Abkommen konnte aufgrund der nicht geklärten übergeordneten institutionellen Fragen nicht abgeschlossen werden. Seit Februar 2022 ist das Gesundheitsabkommen Teil des vom Bundesrat beschlossenen Paketansatzes. Gestützt auf die Ende Oktober 2023 beendeten Sondierungsgespräche mit der EU bleibt es prioritär, möglichst rasch ein auf die Gesundheitssicherheit und den Zugang zu relevanten Mechanismen ausgerichtetes Abkommen abzuschliessen. 2. und 4. Es ist für Schweizerinnen und Schweizer bereits heute möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen im Ausland vergüten zu lassen. Ebenfalls ist es für EU-Bürgerinnen und -Bürger möglich, sich in der Schweiz behandeln zu lassen. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der Koordination der Sozialversicherungssysteme gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Umsetzung dieses Instruments erfolgt seit über 20 Jahren problemlos. Die Gewährleistung einer qualitativ hohen Gesundheitsversorgung – unabhängig vom Inhalt des Gesundheitsabkommens – ist für den Bundesrat von grosser Bedeutung. 3. In Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben die Pilotprojekte insbesondere gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Patientinnen und Patienten weiterhin frei entscheiden können, ob sie sich im Ausland behandeln lassen wollen oder nicht. Eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist nicht Teil des Gesundheitsabkommens. Sollte dies in Zukunft angestrebt werden, würde der Bundesrat die Erfahrungen aus den Pilotprojekten gebührend berücksichtigen. 5. und 6. Ein Gesundheitsabkommen mit der EU zielt insbesondere auf die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitssicherheit ab. Es sollte keine bedeutenden Auswirkungen auf die Gesundheitskosten in der Schweiz haben. 7. In der Regel lassen sich Menschen lieber in der Nähe ihres Wohnortes behandeln. Die Zahlen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sind nicht sehr hoch. 2022 wurden beispielsweise im Rahmen der Koordination der Sozialversicherungssysteme bei den geplanten Leistungen 138 Behandlungen von Schweizer Patientinnen und Patienten in der EU durchgeführt (Kosten von EUR 5 431 400) und 5104 Fälle von Patientinnen und Patienten aus der EU in der Schweiz behandelt (Rückerstattung an die Schweiz von EUR 22 858 081).

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