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24.3279 · Postulat · 2024-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Bezug auf die Versorgungsssicherheit bei Medikamenten neue Ansätze zu evaluieren. Es ist zu prüfen, ob bei Lieferunterbrüchen von auf der SL zugelassenen Medikamenten qua Gesetz eine monetäre Strafe bspw. im KVG verankert werden kann als Anreiz für die Industrie, mehr zur Vermeidung von Lieferstörungen zu unternehmen. Hierzu sind Varianten für solche Strafen, Pönalen oder Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme auf die SL zu prüfen. Ein entsprechender Bericht ist innerhalb eines Jahres zu erstellen und der SGK-N zu unterbreiten.

Begründung

Die Versorgungssicherheit bei Medikamenten ist zunehmend ein Thema, insbesondere für medikamentös gut eingestellte Chronisch-Kranke und Behinderte. Dies unabhängig der im internationalen Vergleich sehr hohen Preise, die in der Schweiz bezahlt werden müssen. So waren bspw. während der Pandemie in allen europäischen Ländern ähnliche Versorgungsengpässe zu beobachten. Deshalb ist auch das gelegentlich angeführte Argument, höhere Preise würden die Versorgungssicherheit verbessern, falsch. Viel mehr liegt die Verantwortung für eine lückenlose Versorgung bei den Zulassungsinhabern, welche dieser aber nur ungenügend nachkommen. Mittels einer entsprechenden Anreiz-Setzung soll darauf hingewirkt werden, die Pharmaunternehmen, welche zu Lasten der SL abrechnen können, in die Pflicht zu nehmen. Dies in Ergänzung zu den notwendigen Anstrengungen auf internationaler Ebene.

Vergleichbare Strafen sind beispielsweise im internationalen Elektrizitätsmarkt geläufig. Insbesondere ist das Beispiel des britischen Strommarktes zu nennen, wo die Regulierungsbehörde Ofgem bei Nichteinhaltung von öffentlichen Verträgen Konventionalstrafen aussprechen kann.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend ist festzuhalten, dass entgegen dem Elektrizitätsmarkt, bei Arzneimitteln keine öffentlichen Verträge abgeschlossen werden, weshalb Konventionalstrafen nicht ausgesprochen werden könnnen. Verfassungsrechtlich liegt eine genügende Versorgung der Schweiz pirmär in der Verantwortung der Wirtschaft. Den Versorgungsstörungen liegen meist Verwerfungen der globalen Lieferketten zu Grunde, welche durch die Wirtschaft selbst kaum zu beeinflussen sind (z.B. langhaltender Lockdown in China, Ukrainekrieg). Zudem ist der kleine Schweizer Markt im internationalen Vergleich für global tätige Unternehmen wenig interessant, was die globalen Ursachen akzentuiert.Der Bundesrat hat 2022 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die im «BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässe» vom 01.02.2022 enthaltenen Massnahmen vertieft zu prüfen und Umsetzungsvorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation zu unterbreiten. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Mitte 2024 mit dem Prüfauftrag sowie den Umsetzungsvorschlägen befassen.Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesen Untersuchungen die Anliegen des Postulats bereits aufgenommen wurden und sich keine Notwendigkeit einer erneuten Evaluation ergibt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.