24.3531 · Interpellation · 2024-06-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Immer mehr Schweizer Spitäler schreiben Verluste und sind auf staatliche Hilfe angewiesen. Das Kantonsspital Aarau musste zum Beispiel letztes Jahr mit 240 Millionen Franken gerettet werden, und der Kanton St. Gallen sprach für seine Spitäler 163 Millionen Franken. Im Kanton Bern musste die Inselspital-Gruppe wegen Defiziten zwei kleinere Standorte schliessen und der Kanton will nun 100 Millionen Franken für die Spitäler bereitstellen, falls ihnen das Geld ausgeht. Der Kanton Zürich will das Kinderspital mit Millionen von Franken unterstützen. Auch das Spital Wetzikon hatte um Finanzhilfe ersucht, dies hat der Kanton hingegen abgelehnt (Quelle: NZZ vom 4. April 2024).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie viele Schweizer Spitäler werden derzeit renoviert oder erweitert?
Wie hoch ist die Gesamtsumme, der zwischen 2020 bis heute getätigten Investitionen und welche Investitionen sind für die kommenden Jahre in diesem Bereich geplant?
Wie hoch ist nach Ansicht des Bundesrates das Risiko, dass diese Investitionen das bereits bestehende Überangebot weiter akzentuieren?
Welches sind die Risiken dieser Überversorgung für die Bevölkerung?
Welche Gesetzesänderungen sind notwendig, um eine interkantonale Spitalplanung einzuführen?
Falls die Spitalplanung auf regionaler Ebene erlassen werden sollte, welche Instanz müsste nach Ansicht des Bundesrates geschaffen werden, um diese erlassen zu können?
Was sind die Vorteile einer interkantonalen Spitalplanung in Bezug auf das Versorgungsangebot, den Personalmangel und die Behandlungsqualität?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Aufsicht über die Spitäler obliegt den Kantonen. Der Bund hat keine Angaben zur Anzahl der Schweizer Spitäler, welche derzeit renoviert oder erweitert werden.2./3./4. Im Rahmen der Beantwortung des Postulates 17.4160 «Spitäler. Überkapazitäten und Investitionen in die Infrastruktur und in Technologien» hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Studie zur Analyse der vergangenen Investitionen sowie eine Umfrage zu den zukünftig geplanten Investitionen der Schweizer Spitäler in Infrastruktur und in Technologien in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wird das BAG zur Beantwortung des Postulats 19.3423 «Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien» eine Umfrage bei den Kantonen zu ihrer Spitalplanung durchführen. Im Rahmen der laufenden Studien soll auch der Frage nach einer möglichen Überversorgung in bestimmten medizinischen Bereichen nachgegangen werden. Mit den Ergebnissen des gemeinsamen Berichts in Beantwortung der genannten Postulate können gesichertere Aussagen zu den vergangenen und zukünftigen Investitionen der Schweizer Spitäler, sowie zu einem möglichen Überangebot und daraus resultierenden potentiellen Risiken für die Bevölkerung gemacht werden.5./6. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone zur Koordination ihrer Planungen. Damit besteht bereits heute die Möglichkeit für eine interkantonale oder regionale Spitalplanung vor. Auch beschliessen die Kantone bereits heute im Bereich der hochspezialisierten Medizin gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Inzwischen hat der Bundesrat mit Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Kriterien für die Planung der Spitäler durch die Kantone weiter vereinheitlicht (Art. 58a bis 58f KVV). Die einheitlichen Anforderungen ermöglichen eine bessere Koordination der Planungen der Spitäler unter den Kantonen. Die Kantone sind dabei angehalten, ihre Planungen stärker zu koordinieren. Welche Instanz eine allfällige interkantonale oder regionale Spitalplanung erlassen müsste, liegt in der Kompetenz der beteiligten Kantone.7. Eine stärkere Koordination der kantonalen Planungen hat das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass mit einer verstärkt koordinierten Spitalplanung unter den Kantonen aufgrund von Skalierungseffekten bei den Spitälern dem Fachkräftemangel teilweise entgegengewirkt werden kann.