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24.3584 · Postulat · 2024-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund der Rolle des Bundes als Alleinaktionär der Post wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über mögliche Anreize zu erstellen, damit optimale Bedingungen geschaffen werden, um Synergien zwischen Gemeindeverwaltungen oder lokalen Dienstleistern und den Postdiensten zu nutzen, indem die Räumlichkeiten, das Personal und die Logistik geteilt und der Betrieb von gemeinsamen Schaltern gefördert werden.

Der Schliessung von Poststellen sollten in jedem Fall proaktive Schritte bei den Gemeindebehörden vorausgehen, um – gegebenenfalls gemeinsam mit den Kantonen – alle alternativen Lösungen (Verbesserung Hausservice usw.) sowie mögliche Partnerschaften zu prüfen, um Synergien zwischen den Poststellen und den Gemeindeverwaltungen oder lokalen Dienstleistern nutzen zu können. Die von einer Schliessung bedrohten Poststellen und die betroffenen Gemeinden haben vielleicht ein gemeinsames Interesse daran, einen Teil der Räumlichkeiten zu nutzen oder Personal zu teilen, um der Allgemeinheit eine einzige Anlaufstelle zu bieten, die mehrere Leistungen von öffentlichem Interesse vereint, wobei die Post je nach Art der Leistungen für die Öffentlichkeit die geeignete technische und finanzielle Unterstützung bietet. Die Zusammenarbeit der Post einerseits und von Gemeindeverwaltungen oder lokalen Anbietern andererseits muss durch die Schaffung geeigneter finanzieller und technischer Bedingungen gestärkt werden, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden und ein Verschwinden der Poststellen zu verhindern.

Begründung

Am 29. Mai 2024 kündigte die Post Anpassungen an, um mit den veränderten Gewohnheiten und Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden Schritt zu halten. In seiner Antwort 24.7404 bestätigt der Bundesrat, dass sich die Partnerschaft mit lokalen Anbietern bewährt hat. Die Möglichkeiten für Synergien hängen jedoch häufig von den Partnern ab. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der digitalen Entwicklung sowohl bei der Post als auch bei den Gemeindeverwaltungen ist es wichtig, den Anpassungsprozess zu beschleunigen und zu begleiten, um einen gleichmässig über das Land verteilten Dienst von guter Qualität aufrechtzuerhalten und die soziale Spaltung zu bekämpfen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Post dürfen nicht als Vorwand für eine Schwächung des Service Public dienen. Die Rentabilitätsziele der Post könnten in Frage gestellt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Postgesetz (PG; SR 783.0) verpflichtet die Schweizerische Post im Rahmen des Infrastrukturauftrags, die Grundversorgung durch ein flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen sicherzustellen. Bei der konkreten Ausgestaltung des Postnetzes ist die Post grundsätzlich frei, wobei sie die Vorgaben zum Umfang und zur Erreichbarkeit der Grundversorgungsdienste einhalten und auf die Bedürfnisse der Kundschaft Rücksicht nehmen muss. Der per 1. Januar 2019 auf Verordnungsebene eingeführte Planungsdialog zwischen der Post und den Kantonen bzw. Gemeinden trägt dazu bei, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung und Unternehmen frühzeitig in die Pläne der Post zu den Zugangspunkten einbezogen werden. In der laufenden Strategieperiode 2021-2024 hat sich die Post zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit mit Dienstleistungsanbieterinnen, die ihr eigenes physisches Netz abbauen oder ein Netz auf- bzw. umbauen wollen, zu verstärken und die Poststellen als Servicepunkt auszubauen. Eine erfolgreiche Partnerschaft mit den Gemeindebehörden oder lokalen Dienstleistern setzt das Interesse beider Seiten voraus. Die Nutzung von Synergiepotentialen beim Poststellennetz durch die Etablierung von Dienstleistungszentren wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Berichten thematisiert (z.B. Bericht des Bunderates in Erfüllung des Postulats 19.3532 «Längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung» von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats vom 14. Mai 2019; Schlussbericht der Expertenkommission Grundversorgung Post vom 24. Februar 2022 (<https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/post-presse/expertenkommission_grundversorgung_post.html>)). Der Bundesrat strebt eine umfassende Modernisierung der postalischen Grundversorgung an. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wird dem Bundesrat im Juni 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes unterbreiten. Dabei wird auch die Ausgestaltung des Zugangs vertieft geprüft und bei Bedarf neu geregelt werden. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit für einen weiteren Bericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Die Bedingungen für eine Zusammenarbeit von Poststellen und Gemeindeverwaltungen oder lokalen Dienstleistern verbessern | Lexipedia | Lexipedia