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Volkswille à la carte beim Bundesrat. Warum wird bei Klimaschutz und Solarenergie nicht vorwärts gemacht?

24.3918 · Interpellation · 2024-09-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Wie garantiert der Bundesrat, dass Bund und Kantone ihrer im KlG vorgesehenen Vorbildfunktion gerecht werden?

  2. Wie garantiert er, dass die zentrale Bundesverwaltung bis 2040 das Netto-Null-Ziel erreicht – und zwar unter Berücksichtigung der direkten, indirekten sowie der vor- und nachgelagerten Emissionen?

  3. Wie garantiert er, dass Sonnenenergie wie vom Winterstromexpress gefordert auf allen dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich genutzt und geeignete Flächen solaraktiv ausrüstet werden?

  4. Wie entwickelt sich der Ausbau PVA auf Infrastruktur des Bundes 2023 und 2024 (geplant) (vgl. 23.4510, Tabelle zu 4.)

Begründung

Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) mit 59.1 Prozent angenommen. Gemäss Artikel 10, Absatz 1, nehmen Bund und Kantone in Bezug auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen eine Vorbildfunktion wahr. Absatz 2 legt fest: Die zentrale Bundesverwaltung muss bis zum Jahr 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweisen. Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2) auch die Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (Scope 3).

Die Vernehmlassung zur Verordnung zum KlG ist zwar seit Mai 2024 abgeschlossen. Hier gibt es aber keine Umsetzungsbestimmungen zu den Klimazielen der Bundesverwaltung. Am 14.08.2024 erklärte der Bundesrat, dass er die Bestimmungen zu Artikel 10 des KlG erst Mitte 2025 in die Vernehmlassung schicken will. Und selbst dann will er nur Scope 1 und 2 berücksichtigen. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der Emissionen im Scope 3 soll noch später erfolgen. So lässt der Bund wertvolle Zeit verstreichen, was wir uns angesichts der heftigen Auswirkungen der Klimaerhitzung nicht leisten können.

Im Winterstromexpress, vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt vom 1. Okt. 2022 bis zum 31. Dez. 2025, wurde der Bund zudem verpflichtet, geeignete Infrastrukturflächen des Bundes bis 2030 solaraktiv auszurüsten und dazu die nötigen Umsetzungsbestimmugen zu definieren. Trotz dringlicher Gesetzgebung des Parlaments hat er (gemäss Antwort auf die IP 23.4510) seit diesem Beschluss keinerlei zusätzliche Massnahmen zur Umsetzung des Auftrags unternommen. Auch hier, bei der Produktion von Solarstrom, ist der Bund mit der Handbremse unterwegs.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2) Damit die Bundesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gerecht wird, führt sie die bestehenden Massnahmen mit der gleichen Stossrichtung wie Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) weiter. Durch die Erarbeitung von Fahrplänen der für die Zielerreichung relevanten Bereiche, die Definition und Umsetzung entsprechender Massnahmen und die jährliche Überprüfung der Zielerreichung soll die zentrale Bundesverwaltung das Netto-Null-Ziel bis 2040 erreichen. Derzeit erarbeitet die Bundesverwaltung ein Konzept, um die Zusammenarbeit mit den Kantonen sicherzustellen. Zu 3) Der Bundesrat hat am 3. Juli 2019 beschlossen, anknüpfend an die Energiestrategie 2050 (www.bfe.admin.ch > Politik > Energiestrategie 2050) die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung stärker zu senken (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat beschliesst Paket zur Senkung des Treibhausgas-Ausstosses in der Bundesverwaltung). Er hat dazu das Klimapaket Bundesverwaltung 2020-2030 (www.astra.admin.ch > Themen > Energie und Klima > Klimapaket Bundesverwaltung 2020-2030) verabschiedet. Am 26. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Bericht «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» in Erfüllung der Motionen 19.3750 Français «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» und 19.3784 Jauslin «Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik Offensive» verabschiedet. Darin enthaltene Massnahmen beschleunigen den Ausbau der Photovoltaik auf Bundesinfrastrukturen. Der Umsetzungsstand des PV-Ausbaus wird jährlich im Rahmen des Nachhaltigkeits- oder Geschäftsberichtes der Bau- und Liegenschaftsorgane (BLO) des Bundes (Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse Immobilien, ETH-Rat) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) sowie im Jahresbericht der Initiative Vorbild Energie und Klima dargelegt. Dazu wird ein eigens dafür spezifizierter Verpflichtungskredit beim BBL geführt. Der Stand der eingegangenen Verpflichtungen wird jeweils in der Staatsrechnung publiziert. Zu 4) (Geplante) Entwicklung des PVA-Ausbaus auf Infrastruktur des Bundes:OrganisationseinheitIST-Wert [GWh/a]Zubau 2024[GWh/a]Ziel 2030[GWh/a]201820222023BBL (Inland)0.91.51.7+0.74.9Armasuisse Immobilien5.28.010.1+1.025.0ETH-Rat3.04.64.4+0.55.7ASTRA0.01.62.6+3.035.0Total9.115.718.8+5.570.6 Bei den abgebildeten IST-Werten handelt es sich nicht um die installierte Leistung, sondern um die produzierte Strommenge. Diese unterliegt bei gleichbleibender installierter Leistung Schwankungen, welche primär durch die Sonneneinstrahlung bedingt sind.

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