24.3981 · Interpellation · 2024-09-24
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Das aktuelle Kernenergiegesetz datiert aus dem Jahr 2003. Wenn man einen Blick in die zugehörige Botschaft vom 28. Februar 2001 wirft, stellt man relativ schnell fest, dass Fragen der Innovationsfreundlichkeit und der nuklearen Forschung allgemein praktisch keine Rolle spielen. Hält der Bundesrat das aktuelle Regelwerk für genügend innovationsfreundlich, um solche Kernenergiekooperationen zwischen Startup-Firmen und Universitäten zu ermöglichen?
Gemäss Medienberichten hat sich der Bund praktisch vollständig aus der Förderung von Forschungsprojekten zur neuesten Kernkraftwerksgeneration zurückgezogen. Ist der Bundesrat angesichts solch erfolgsversprechender Kooperationen bereit, seinen Rückzug noch einmal zu überdenken?
Im Finanzbereich haben Parlament, Bundesrat und Finma eine sogenannte «regulatory sandbox» geschaffen, wo Unternehmen und insbesondere Startup-Firmen innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter Aufsicht der Regulierungsbehörde testen können. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi etwas ähnliches im Bereich der Kerntechnik zu prüfen um Projekte wie dasjenige von Copenhagen Atomics zu erleichtern?
Inwieweit würde das Erleichtern der Regelwerke bei der Kernenergie und insbesondere die Einführung einer solchen «regulatory sandbox» die Schweiz zu einem bevorzugten Standort für nukleare Startup-Firmen machen?
Begründung
Wie in zahlreiche Medien zu lesen war, haben Mitte diesen Jahres das Schweizerische Paul Scherrer Institut (PSI) und der dänische Reaktor-Entwickler Copenhagen Atomics einen Kooperationsvertrag für eine experimentelle Zusammenarbeit abgeschlossen. In den nächsten Jahren sollen gemeinsam Experimente mit Thorium-Flüssigsalz in der Schweiz durchgeführt werden. Das Startup Copenhagen Atomics hat einen neuartigen Reaktor entwickelt, der die Grösse eines Frachtcontainers aufweist und sich auch für die klimafreundliche Herstellung von Wasserstoff eignen würde. Falls die Kooperation erfolgreich verläuft, macht die Schweiz gemäss Aussagen von Experten bei der Erforschung neuer Reaktortechnologien einen deutlichen Sprung nach vorn. Die regulatorischen Hürden für das Projekt sind allerdings sehr hoch.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) regelt die friedliche Nutzung der Kernenergie und bezweckt insbesondere den Schutz von Mensch und Umwelt vor ihren Gefahren. Dabei ermöglicht es zurzeit genügend Raum für Innovationen und Kooperationen im Bereich der Kernenergieforschung. Dies wird von der Tatsache bestätigt, dass es überhaupt zur Kooperation zwischen dem Paul Scherrer Institut (PSI) und Copenhagen Atomics gekommen ist. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.2. Artikel 86 Absatz 1 KEG sieht vor, dass der Bund die angewandte Forschung über die friedliche Nutzung der Kernenergie fördern kann. Dies tut er im Rahmen der sogenannten Ressortforschung des Bundes. Sie wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) koordiniert, teilweise vom Bund finanziert und teilweise den Inhabern der Kernanlagen verrechnet. Im Fokus der Forschung stehen Sicherheitsaspekte betreffend Kernanlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Im Rahmen des KEG soll der Bund gemäss Botschaft keine Grundlagenforschung fördern. Diese erfolgt in erster Linie in Kompetenz der Hochschulen, welchen auch die Festlegung der Forschungsprioritäten obliegt. Dazu stehen ihnen die Mittel der Grundfinanzierung zur Verfügung. Die Grundfinanzierung für den ETH-Bereich erfolgt durch den Bund.
Überdies kann die prinzipiell themenoffene Forschungs- und Innovationsförderung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) genutzt werden. Bis vor kurzem war die Schweiz assoziiertes Mitglied des Programms Horizon Europe, das mit Euratom verknüpft ist. Über dessen Forschungsprogramm wurden auch Projekte des PSI im Bereich neuer Kraftwerksgenerationen gefördert. Nach der Beendigung der Assoziierung an Horizon Europe (und damit an Euratom) stellt das SBFI die direkte Finanzierung der Schweizer Projekte durch Bundesmittel sicher.3. In Artikel 12 Absatz 3 KEG wird festgelegt, dass Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotential (im Gegensatz z.B. zu Kernkraftwerken) keiner Rahmenbewilligung bedürfen. Dadurch wird das Bewilligungsverfahren massgeblich vereinfacht. Eine «regulatory sandbox» ist im KEG nicht vorgesehen und würde eine rechtliche Grundlage benötigen. Der Bundesrat sieht zu deren Schaffung keinen Anlass, da das geltende Recht den Bau von Forschungsreaktoren bereits ermöglicht.4. Die Schweiz besitzt mit dem PSI ein nukleares Forschungszentrum, das sich national und international einer hohen Reputation erfreut. Das PSI ist mit der Umsetzung des Schweizer Regelwerks vertraut; es war und ist grundsätzlich immer offen für Forschungskooperationen mit der Schweizer und der internationalen Nuklearindustrie. Am Standort des PSI wurde daher auch Industrieforschung für innovative Start-ups im Nuklearbereich unterstützt. Am Beispiel des Projekts mit Copenhagen Atomics wird sich konkret zeigen, ob die Schweiz ein bevorzugter Standort für nukleare Start-up-Firmen ist bzw. inwiefern hierfür Anpassungen, Konkretisierungen oder Harmonisierungen der bestehenden Regelwerke erforderlich wären.