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24.4186 · Interpellation · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

EuroAirport Basel-Mulhouse (EAP) ist ein binationaler Landesflughafen auf französischem Territorium. Dabei hat die Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) seit Jahrzehnten einen festen Platz. Im schweizerischen Sektor wird sichergestellt, dass auch die schweizerische Leicht- und Sportaviatik betrieben werden kann. Die Konzession für die Aktivität auf diesem Sektor läuft Ende Jahr aus und muss erneuert werden. Es haben sich mindestens zwei Akteure beworben. Bisher fand jedoch keine Ausschreibung statt.

  • Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Konzession zwingend zeitnahe ausgeschrieben werden muss, damit eine seriöse Auswahl zwischen den Wettbewerbern erfolgen kann?

  • Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass ein transparentes und faires Ausschreibeverfahren stattfinden kann, das auch im langfristigen Interesse einer nachhaltigen Leichtaviatik liegt?

  • Im SIL wird vorgeschrieben, dass die EAP auch für die allgemeine Luftfahrt zur Verfügung steht. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die von ihm ernannten Aufsichtsorgane der Ungleichbehandlung bei den Gebühren den Riegel schieben?

  • Wie gedenkt der Bundesrat über die verantwortlichen Organe sicherzustellen, dass eine nachhaltige, langfristige Lösung für die Allgemeine Luftfahrt gefördert wird?

  • Wie reagiert der Bundesrat auf die Situation, dass in der Schweiz die Leicht- und Sportaviatik immer mehr verdrängt wird (Flughafen Zürich, Flughafen Basel, Flughafen Bern, Flugplatz Kägiswil, ...) und die Einschränkungen der Lufträume immer restriktiver werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1 und 2: Das erwähnte Konzessionsverfahren stützt sich auf Regelungen und Verfahren des EuroAirports Basel-Mulhouse (EAP). Diese liegen in der Kompetenz des paritätisch aus Vertretern beider Länder zusammengesetzten Verwaltungsrats. Die von ihm getroffenen Entscheidungen gelten als binational und erfordern keine nationale Genehmigung. Ausgenommen ist eine Reihe von Geschäften, welche der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich von 1949 beziehungsweise dessen Anhang I benennt. Das erwähnte Konzessionsverfahren fällt nicht darunter.Frage 3: Die Flughafengebühren sind im aktuellen Tarifreglement des EAP transparent publiziert und gelten auch für die Nutzenden der General Aviation. Die von der Schweiz delegierte Vertretung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL im Verwaltungsrat setzt sich für eine transparente und diskriminierungsfreie Gebührenpolitik am Flughafen ein. Derzeit erkennt der Bundesrat keine Diskriminierung der Nutzenden der General Aviation am EAP. Frage 4: Die Schweizer Vertretung im Verwaltungsrat orientiert sich für die Rolle der General Aviation am EAP an den Vorgaben aus dem Objektblatt des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Der flugplanmässige Linien- und Charterverkehr hat gemäss SIL Priorität, der Flughafen steht aber innerhalb der verfügbaren Kapazität auch anderen Verkehrsarten offen. Die im SIL gemachten Ausführungen gelten unverändert. Frage 5: Generell betrachtet der Bundesrat die General Aviation als festen Bestandteil des Schweizer Luftfahrtsystems. So sollen gemäss Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2016 die günstigen Rahmenbedingungen für die General Aviation grundsätzlich erhalten bleiben. Gleichzeitig werden im SIL dem Linien- und Charterverkehr auf den Landesflughäfen Priorität eingeräumt, was zu einer Verdrängung der General Aviation auf den Landesflughäfen führen kann. Der Bund ist nicht verpflichtet, Ersatzstandorte für die General Aviation zu stellen, prüft jedoch Gesuche für die Schaffung von Alternativen, sofern diese eingereicht werden. Das BAZL arbeitet derzeit an einer vereinfachten und flexibleren Luftraumstruktur (Programm AVISTRAT-CH). Dabei wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Luftraumnutzenden so weit als möglich Rechnung getragen. Ebenfalls im Rahmen dieses Programms evaluiert der Verband Schweizer Flugplätze VSF das Entwicklungspotenzial in der Schweizer Flugplatzlandschaft – auch hinsichtlich General Aviation.