24.4252 · Interpellation · 2024-09-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Am 6. Mai 2023 starben in der peruanischen Goldmine Yanaquihua 27 Arbeiter bei einem Brand. Im Untersuchungsbericht der lokalen Minenbehörde, aus dem die NZZ a. S. am 14. Januar 2024 berichtete, wurden gravierende Probleme bezüglich Sicherheit dokumentiert: So seien Fluchtwege und Notausgänge nicht korrekt signalisiert gewesen, es habe ein Warnsystem gefehlt und Sprengstoff sei offen herumgelegen.
Gemäss einem Bericht von Saldo vom 25. September 2024 bestätigt nun auch eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft in Peru die verheerenden Sicherheitsmängel. Saldo schreibt, “die Verantwortlichen hätten das Risiko in Kauf genommen, dass Unfälle passieren, und «wissentlich» und «willentlich» mit dem Leben der Arbeiter gespielt”.
Am 14. Mai 2024 wurde eine Zwischenevaluation der Swiss Better Gold Initiative (SBGI) veröffentlicht. Die Untersuchung kritisiert, dass «keine externen Überprüfungen stattfinden, um eine objektive Kontrolle zu gewährleisten, wie die Kriterien umgesetzt, erfüllt und aufrechterhalten werden». Es handle sich bis zu einem gewissen Grad um “ein System der Selbstakkreditierung”. Im Saldo sagt das Seco, inzwischen seien aufgrund der Vorfälle unabhängige Kontrollen der Sicherheits- und Umweltvorschriften in den Minen der SBGI eingeführt worden.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie haben Seco und SBGI seit Bekanntwerden der gravierenden Sicherheitsmängel auf die Probleme reagiert? Welche Fehler wurden in den eigenen Prozessen festgestellt?
Welche Massnahmen wurden in der Mine selber ergriffen zur Verbesserung der Situation? Wie wird die Einhaltung der von der SBGI versprochenen Sicherheits- und Umweltstandards in Zukunft in dieser und allen weiteren Minen, in denen die SBGI tätig ist, sichergestellt? Welche Kontrollen zur Einhaltung dieser Standards hat die SBGI neu eingeführt?
Nur rund 0.1% des in der Schweiz gehandelten Goldes wird von der SBGI vermarktet. Da selbst bei diesen 0.1% solche Sicherheitsprobleme auftreten: Wie schätzt der Bund die Förderbedingungen der übrigen 99.9% ein?
Neben der Förderung von Brancheninitiativen wäre ein effektiverer Ansatz, die Goldindustrie verbindlich zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu verpflichten, wie es die EU aktuell mit der Sorgfaltspflichtenrichtlinie CSDDD tut. Wie beurteilt der Bundesrat diese Regulierungslücke der Schweiz?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1: Im Rahmen der Initiative Swiss Better Gold (SBG) haben das SECO und die Swiss Better Gold Association (SBGA) intensiv mit allen betroffenen Akteuren und insbesondere mit dem betroffenen Minenbetreiber zusammengearbeitet, um den tragischen Unfall mit Fokus auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufzuarbeiten. Eine Erkenntnis war, dass SBG eigene Instrumente einsetzen muss, um die Zertifizierungen zu ergänzen. Im vorliegenden Fall war die Mine seit 2014 vom Responsible Jewellery Council (RJC) zertifiziert. Die Regionaldirektion für Energie und Bergbau von Arequipa (GREM) hatte die vorübergehende Schliessung des Stollens Esperanza I im Oktober 2023 aufgehoben, da die zuvor beanstandeten Mängel, insbesondere das Fehlen von Fluchtwegmarkierungen, Notausgängen, eines Notfallplans oder von Alarmmechanismen behoben oder widerlegt wurden. Eine rechtliche Entscheidung steht noch aus. Eine Erkenntnis aus dem Unfall ist, dass die Risiken des Kleinbergbaus auch durch strengere Regulierung und freiwillige Massnahmen wie die RJC-Zertifizierung oder die Teilnahme am SBG-System nicht vollständig vermieden werden können. Trotz der Risiken rechtfertigen die bisherigen Erfolge der SBG und das Interesse des Schweizer Privatsektors die weitere Unterstützung durch das SECO: Seit 2012 hat die SBG 61’000 Personen unterstützt und die SBGA hat Prämien in der Höhe von USD 12 Mio. ausbezahlt.Frage 2: Auf der Basis der Resultate einer eigenen Abklärungsmission sowie eines extern in Auftrag gegebenen Audits entwickelte SBG einen Plan zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheits- und Umweltstandards, welcher seit Oktober 2023 implementiert wird. Zusätzlich verstärkte die SBG das Expertenteam im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und es unterstützte die Aufsichtskapazitäten der GREM. Über die Massnahmen in der betroffenen Mine hinaus hat die SBGA ihre Überwachungsinstrumente überprüft und ihren Ansatz in Bezug auf Zertifizierungsstandards von Drittanbietern revidiert, sowie die externe Verifikation verstärkt. Frage 3: Laut dem Sustainability and Responsible Sourcing Report (www.lbma.org.uk > News and Events > Publications > Sustainability and Responsible Sourcing Report 2023) der London Bullion Market Association, stammt 1% des in die Schweiz importierten Goldes aus handwerklichem Bergbau (davon etwa 1/5 durch die SBG), der Rest entweder aus Grossminen (24%) oder aus Recycling (75%, z. B. Barren). Da das recycelte Gold durch das Schmelzen seinen Ursprung verliert, ist es nicht möglich, Aussagen über die Bedingungen seiner Gewinnung zu machen. Was den Grossbergbau betrifft, so wird er von anerkannten Unternehmen unter menschenwürdigen Arbeits- und Sicherheitsbedingungen betrieben. Zudem enthält das Obligationenrecht (OR; SR 220) seit 2022 neue Bestimmungen, die von Unternehmen, die Gold aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten importieren, verlangen, dass sie mit der angemessenen Sorgfalt sicherstellen, dass das Gold bei der Produktion nicht zu Konflikten beigetragen hat.Frage 4: Der Bundesrat hat die externe Studie vom Dezember 2023 zu den Auswirkungen der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD; http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj) auf Schweizer Unternehmen gestützt auf die am 25. Juli 2024 in Kraft getretene CSDDD aktualisieren lassen. Basierend auf den Ergebnissen der Studie und unter Beobachtung, wie die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen, wird er über das weitere Vorgehen voraussichtlich im Frühjahr 2025 entscheiden. Zudem hat er eine Vernehmlassung zur Vorlage für strengere Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bis am 17. Oktober 2024 durchgeführt und wertet die Ergebnisse zurzeit aus. Der Inhalt orientiert sich an der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD; http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2464/oj).