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24.4424 · Motion · 2024-12-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit der ein Moratorium für die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts im Zusammenhang mit der Abrechnung medizinischer Notfälle festgelegt wird. Dazu soll der Bundesrat die notwendigen Änderungen der Vorschriften vornehmen. Mit diesem Moratorium soll verhindert werden, dass die Praxis der Abrechnung von Notfällen sowie die rückwirkenden Rückforderungen zu Konkursen führen, die die Versorgungssicherheit im Bereich der Notfallmedizin ernsthaft gefährden würden.

Begründung

In seiner Antwort auf die Fragen zahlreicher Parlamentsmitglieder in der Fragestunde vom 9. Dezember 2024 hat der Bundesrat erklärt, dass er die Aussagen ernst nehme, wonach die Urteile des Bundesgerichts zur Vergütung von Notfällen zu finanziellen Schwierigkeiten und in bestimmten Fällen gar zu Konkursen führen könnten. Er hat versprochen, die Bestimmungen zu den Pauschalvergütungen im neuen Tarifmodell für die ambulanten Notfallleistungen bis zu dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2026 zu prüfen. Dieses Versprechen ist zwar ermutigend, reicht aber nicht.

Angesichts der rückwirkenden Rückforderungen der Versicherer braucht es so schnell wie möglich eine neue Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Zudem könnte eine plötzliche und überstürzte Änderung der Abrechnungsbedingungen die Existenz zahlreicher Notfallzentren und -praxen gefährden. Es braucht jetzt ein Moratorium, um eine Übergangslösung zu finden und so die negativen Auswirkungen dieser rückwirkenden Rückforderungen und der neuen Abrechnungspraxis auf die Gesundheitsversorgung zu verhindern.

Darüber hinaus müssen im Rahmen der Erneuerung der Tarifstrukturen (Tardoc und Pauschalen) die Tarifpositionen so schnell wie möglich überarbeitet werden und die Regeln für die Abrechnung und die spezifische Vergütung von Notfallleistungen mit einem flexiblen Ansatz, der den regionalen Unterschieden Rechnung trägt, geklärt werden. Dabei muss den besonderen Bedürfnissen der Notfallversorgung Rechnung getragen werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bundesgerichtsentscheide sind verbindlich. Sie können durch spätere Entscheide des Bundesrates weder angefochten noch umgangen werden. Somit ist die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Lösung – Einführung eines Moratoriums für die Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Notfallpauschalen (9C_664/2024 und 9C_33/2024) – nicht umsetzbar. Davon abgesehen, fallen die Grundversorgung und die medizinischen Notfalldienste in die Zuständigkeit der Kantone. Aus Sicht des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) spricht nichts dagegen, dass die Kantone aus Versorgungsgründen die vom Bundesgerichtsentscheid betroffenen Praxen und medizinischen Zentren finanziell unterstützen. Gemäss Artikel 43 Absatz 4 KVG ist die Vereinbarung, Weiterentwicklung und Anwendung der Tarifstrukturen in erster Linie Sache der Tarifpartner. Deshalb hat der Bundesrat diese dazu aufgerufen, rasch eine einvernehmliche und angemessene Lösung zu finden (siehe Antwort des Bundesrates vom 9. Dezember 2024 auf die Fragen 24.7853, 24.7892, 24.7908, 24.7920 und 24.7921). In der Folge haben die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und der neue Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss vor Ende 2024 eine Einigung erzielt. Ab sofort werden Rückforderungen nur an Leistungserbringer gerichtet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass ihr Geschäftsmodell auf der systematischen Verrechnung von Inkonvenienzpauschalen in der Tarifstruktur TARMED beruht. Der Status des Arztes oder der Ärztin, also selbständig oder angestellt, wäre damit kein Entscheidungskriterium mehr. prio.swiss und die FMH haben sich ausserdem zusammen mit dem Verband der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe) verpflichtet, im Rahmen der Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG unverzüglich eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um eine Lösung für die Anwendung der Notfallpauschalen in der Tarifstruktur TARDOC zu erarbeiten. Geplant ist, dem Bundesrat diese Lösung möglichst bald zur Genehmigung vorzulegen, damit sie im Rahmen des Anfang November 2024 eingereichten Gesuchs um Genehmigung von TARDOC und der ambulanten Pauschalen berücksichtigt werden kann. Der Bundesrat ermutigt die Partner daher, die laufenden Bemühungen fortzusetzen, um rasch einvernehmliche Lösungen in der Tarifstruktur TARDOC zu finden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.