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Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

P1 — Zusammenfassung von Rentenentscheidungen

Informationen zum Vordruck P1 und zu seiner Verwendung

1. Der Vordruck P1 4. Wie können die verschiedenen

Feststellungen „zusammenwirken“? Der Vordruck P1 bietet eine Übersicht über die Entscheidungen in Ihrer Sache, die von den verschiedenen Obwohl jeder Bescheid in Ihrer Sache von jedem beteiligten Trägern in den EU-Ländern(1) getroffen wurden, bei denen Träger unabhängig ergeht, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrente dabei dieselben Faktoren von mehr als einem Träger berück- beantragt haben. Die Informationen auf dem Vordruck sichtigt wurden. So haben Sie beispielsweise weiterhin gear- P1 sollen Ihnen die Möglichkeit geben, zu überprüfen, beitet, und Ihre Einkünfte wurden von mehr als einem Träger ob das Zusammenwirken der Entscheidungen von zwei berücksichtigt. Dies ist innerhalb festgelegter Grenzen oder mehreren Trägern negative Auswirkungen auf Ihre zulässig, aber Sie haben möglicherweise den Eindruck, dass Rentenansprüche hat. sich dies zu Ihrem Nachteil ausgewirkt hat. Ebenso kann es sein, dass bestimmte Zeiten, die so behandelt werden, als ob Sie versichert gewesen wären (sogenannte „gleichge- 2. Wann erhalten Sie den Vordruck P1 ? stellte Zeiten“, etwa die Zeit bis zum Schulabschluss oder Krankheitszeiten), in einem Land unberücksichtigt geblie- Der Vordruck P1 wird von dem für Ihren Fall zuständigen ben sind, weil sie in einem anderen Land berücksichtigt wur- „Kontakt-Träger“ ausgestellt, sobald er alle Entscheidungen den. Auch dies ist innerhalb vorgeschriebener Regelungen der einzelnen Träger erhalten hat, die Ihren Antrag bear- zulässig. beitet haben. Der „Kontakt-Träger” ist der Träger, bei dem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben. In der Regel ist dies Das folgende Beispiel veranschaulicht dieses Verfahren: der Träger in Ihrem Wohnsitzland, sofern Sie dort versichert • Bei ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in Land A waren, oder der Träger in dem Land, in dem Sie zuletzt ver- beantragt eine versicherte Person in Land A, das auch ihr sichert waren. Dieser Träger ist in Abschnitt 5 des Vordrucks Wohnsitzland ist, ihre Altersrente. Bei der Einreichung ihres P1 angegeben. Antrags am 1.4.2011 gibt sie an, dass sie auch in den Ländern B und C erwerbstätig war.

3. Was ist zu tun, wenn Sie den Vordruck P1 • Der Träger in Land A ist der Kontakt-Träger und leitet die erhalten haben? Angaben zu dem Antrag an die Träger in Land B und C weiter. Es folgt ein Datenaustausch zu den Versicherungsverläufen Bitte lesen Sie die Angaben unter der Überschrift sowie der Austausch weiterer Angaben. „Informationen für den/die Antragsteller/Antragstellerin“ sorgfältig durch und beachten Sie insbesondere die Die Bescheide in diesem Fall ergehen wie folgt: Abschnitte 3 und 4, einschließlich des Verweises auf • 1.6.2011 – Der Träger in Land A stellt den Anspruch den nationalen Rentenbescheid / die Möglichkeit, sich auf Altersrente fest und übermittelt dem Rentner seine an den Rentenversicherungsträger zu wenden, der die Entscheidung (er setzt auch die anderen beteiligten Träger Entscheidung getroffen hat. davon in Kenntnis).

(1) Die Begriffe „EU-Land“ oder „EU-Mitgliedstaat“ beziehen sich im folgenden Text auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sobald diese Länder in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen werden. ©Europäische Union

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P1 — Zusammenfassung von Rentenentscheidungen

• 1.8.2011 – Der Träger in Land B stellt den Anspruch • Sie sind der Auffassung, dass Ihre Rechte deshalb be- auf Altersrente fest und übermittelt dem Rentner seine einträchtigt wurden, weil tatsächlich keines der beiden Entscheidung (er setzt auch die anderen beteiligten Träger Länder die gleichgestellten Zeiten berücksichtigt hat. Sie davon in Kenntnis). sind berechtigt, von den Trägern in diesen Ländern eine Überprüfung der von ihnen festgestellten Rentenansprüche • 1.10.2011 – Der Träger in Land C stellt den Anspruch zu verlangen. Ein solcher Antrag muss innerhalb der auf na- auf Altersrente fest und übermittelt dem Rentner seine tionaler Ebene vorgesehenen Fristen gestellt werden, wobei Entscheidung (er setzt auch die anderen beteiligten Träger diese mit dem Tag des Zugangs des Vordrucks P1 beginnen. davon in Kenntnis). • Wenn den Trägern in den Ländern A und B ein solcher • 5.10.2011 – Der Träger in Land A stellt dem Rentner den Antrag zugeht, überprüfen sie die Bescheide. Wird der Vordruck P1 aus (und setzt die Träger in Land B und C davon Bescheid von irgendeinem Träger geändert, muss dieser die in Kenntnis). anderen beteiligten Träger davon in Kenntnis setzen, damit der Kontakt-Träger einen neuen Vordruck P1 ausstellen kann.

5. Was geschieht, wenn sich Ihrer Meinung

nach das Zusammenwirken negativ auf 6. Ist das Recht auf Überprüfung identisch eine einzelne bewilligte Altersrente mit dem Recht auf Einlegung von ausgewirkt hat? Rechtsbehelfen? Bitte beachten Sie, dass das in der EU-Verordnung vorge- Beispiel: sehene Recht auf Überprüfung nicht mit Ihrem Recht auf • Nach Erhalt des Vordrucks P1 und Prüfung der Übersicht Einlegung von Rechtsbehelfen nach nationalem Recht über Ihre festgestellten Rentenansprüche stellen Sie fest, identisch sein muss. Das Recht auf Überprüfung kann in- dass Ihre Rente in beiden Ländern A und B aufgrund des nerhalb unterschiedlicher Fristen oder sogar ohne Fristen Zusammentreffens von gleichgestellten Zeiten gekürzt bestehen oder unterschiedlichen Verfahren unterliegen. wurde. Entsprechend dem jeweiligen nationalen Recht wurden Sie möglicherweise bereits über Ihr Recht auf Einlegung von Rechtsbehelfen gegen jeden einzelnen Rentenbescheid informiert.

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