Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherung BSV Planung, Prozesse und Ressourcen PPR
eGov-Mitteilung Nr. 016 vom 16.12.2014 Geht an: AHV-Ausgleichskassen
Betreff : Neuen Weisungen W-VUID
Weisungen W-VUID Die Weisungen über die Verwaltung der Unternehmensidentifikationsnummer (UID) durch die AHV-Ausgleichskassen (W-VUID) wurden publiziert und treten ab dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Gemäss Gesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer UIDG sind sämtliche AHV-Ausgleichs- kassen verpflichtet, sich spätestens ab 01. Januar 2016 dem UID-Register anzuschliessen (siehe eGov- Mitteilung Nr. 007 vom 08.05.2014).
Für AHV-Ausgleichskassen, welche sich vor dem 01. Januar 2016 dem UID-Register anschliessen, sind diese Weisungen anzuwenden. Die Weisungen regeln hauptsächlich die organisatorischen Aspekte über die Verwaltung der UID durch die AHV-Ausgleichskassen und treten ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich PPR/DAS
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an is@bsv.admin.ch.
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch