Dieses Abkommen legt Bedingungen für den Austausch von schweizerischen Staatsangehörigen und von tschechischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (nachstehend Stagiaires genannt) fest, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land (nachstehend Gastland genannt) eine Stelle im erlernten Beruf antreten, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden.
Stagiaires können in allen Berufen beschäftigt werden, deren Ausübung für ausländische Staatsangehörige gemäss den Rechtsvorschriften des Gastlandes rechtlich nicht eingeschränkt ist. Für Berufe, deren Ausübung einer besonderen Bewilligung bedarf, ist diese zusätzlich einzuholen.