Ziel dieses Abkommens ist der Aufbau eines Systems der Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsstaaten, damit internationale Adoptionen möglich werden und zum Wohl der Kinder erfolgen. Das Abkommen ist anwendbar, wenn ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Vertragsstaat (im Folgenden «der Heimatstaat») in den anderen Vertragsstaat (im Folgenden «der Aufnahmestaat») gebracht worden ist, wird oder werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch Ehegatten oder eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Aufnahmestaat oder im Hinblick auf eine solche Adoption im Aufnahme- oder Heimatstaat.
Das Abkommen betrifft nur Adoptionen, die ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis begründen.