In diesem Abkommen kommt den nachstehend aufgeführten Begriffen folgende Bedeutung zu:
- «Eurojust-Beschluss» – der Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, zuletzt geändert durch den Beschluss des Rates vom 18. Juni 20035;
- «Mitgliedstaaten» – die Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- «Kollegium» – das Eurojust-Kollegium nach Artikel 10 des Eurojust-Beschlusses;
- «nationales Mitglied» – das von jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu Eurojust entsandte nationale Mitglied nach Artikel 2 Absatz 1 des Eurojust-Beschlusses;
- «Verbindungsstaatsanwalt oder Verbindungsstaatsanwältin» – ein Schweizer Verbindungsbeamter oder ein Schweizer Verbindungsrichter/-staatsanwalt nach Artikel 27 Absatz 3 des Eurojust-Beschlusses;
- «unterstützende Person» – eine Person, die ein nationales Mitglied gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Eurojust-Beschlusses oder den Verbindungsstaatsanwalt oder die Verbindungsstaatsanwältin gemäss Artikel 6 des Abkommens unterstützt;
- «Verwaltungsdirektor oder Verwaltungsdirektorin» – der Verwaltungsdirektor nach Artikel 29 des Eurojust-Beschlusses;
- «Eurojust-Personal» – das Personal nach Artikel 30 des Eurojust-Beschlusses;
- «Eurojust-Geschäftsordnung betreffend Datenschutz» – die vom Rat der Europäischen Union am 24. Februar 20056 genehmigten Bestimmungen der Geschäftsordnung betreffend die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten bei Eurojust;
- «personenbezogene Daten» – jede Information über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person («Betroffene»); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind;
- «Verarbeitung personenbezogener Daten» – jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Änderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benützung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Verknüpfung oder die Kombination sowie die Sperrung, Löschung oder Vernichtung.