Es wird ein Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage errichtet, im Folgenden als «Zentrum» bezeichnet.
Die Organe des Zentrums sind der Rat und der Generaldirektor. Der Rat wird von einem Beratenden Wissenschaftsausschuss und einem Finanzausschuss unterstützt. Diese Organe und Ausschüsse üben ihre Befugnisse innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen aus, die in diesem Übereinkommen festgelegt sind.
Die Mitglieder des Zentrums, im Folgenden als «Mitgliedstaaten» bezeichnet, sind die Staaten, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind.
Das Zentrum besitzt Rechtspersönlichkeit im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates. Es kann insbesondere Verträge schliessen, bewegliche und unbewegliche Güter erwerben oder veräussern sowie vor Gericht auftreten.
Der Sitz des Zentrums befindet sich in Shinfield Park bei Reading (Berkshire) im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland, sofern der Rat nicht gemäss Artikel 6(1)(g) anderweitig entscheidet. 6. Die Amtssprachen des Zentrums sind die Amtssprachen der Mitgliedsstaaten. Seine Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Der Rat bestimmt gemäss Artikel 6(2)(1), inwieweit die Amtssprachen bzw. die Arbeitssprachen verwendet werden.