Diese Verordnung legt die Grundsätze für die Zulassung zu den Studien an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich) fest.
Die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge richten sich nach dieser Verordnung und nach den Bestimmungen einschlägiger nationaler und internationaler Abkommen und Richtlinien.
Diese Verordnung gilt nicht für:
- das Doktorat; für dieses gilt die Doktoratsverordnung ETH Zürich vom 1. Juli 20082;
- 3 die Programme der universitären Weiterbildung; für diese gilt die Weiterbildungsverordnung ETH Zürich vom 26. März 20134.
Für die Zulassung zu Studiengängen, für die der ETH-Rat Zulassungsbeschränkungen beschlossen hat, gelten diese Verordnung und die speziellen, von der Schulleitung erlassenen Zulassungsbestimmungen. 5 Diese speziellen Bestimmungen können von den Grundsätzen der vorliegenden Verordnung abweichen. 6