Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen, Dienstleistungen und für die Aufsichtstätigkeit sowie die Aufsichtsabgaben des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI).
Soweit diese Verordnung keine besondere Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 2 .