AS 2005 3553
Verordnung des EFD über die Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im aktiven Veredlungsverkehr
Verordnung des EFD über die Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im aktiven Veredlungsverkehr
Änderung vom 18. Juli 2005
Das Eidgenössische Finanzdepartement verordnet:
I Der Anhang zur Verordnung vom 19. Juni 19951 über die Gewährung von Zoll- begünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im aktiven Veredlungsverkehr wird wie folgt ergänzt: … Magermilchpulver Vollmilchpulver Weichweizenmehl Schweineschinken, frisch, mit Bein, mit Schwarte, mit Huft und mit Schenkel oder ohne Bein, ohne Schwarte, ohne Huft und ohne Schenkel, zur Herstellung von Hinter(bein)schinken Schweinefleisch, frisch oder gefroren, zugeschnitten, ausschliesslich vom Hinter- schinken (Massagefleisch), zur Herstellung von Schinkenprodukten Schweinebrust, frisch oder gefroren, ohne Bein, mit oder ohne Schwarte, unbehan- delt, zur Herstellung von Rauch- und Rohessspeck Schweineschinken, frisch oder gefroren, mit Bein, mit Schwarte, mit Huft und mit Schenkel oder ohne Bein, mit oder ohne Schwarte, ohne Huft und ohne Schenkel, zugeschnitten, zur Herstellung von Rohschinken Verarbeitungsfleisch von Tieren der Rinder- und Schweinegattung, grob gehackt, in Blöcken gefroren, zur Herstellung von Brühwurstwaren Verarbeitungsfleisch und -speck von Tieren der Rinder- und Schweinegattung, in Würfeln von höchstens 1 kg, frisch oder in Blöcken gefroren, zur Herstellung von Rohwurstwaren (getrocknet und/oder geräuchert)
1 SR 631.149.3
2005-1716 3553
Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe AS 2005 im aktiven Veredlungsverkehr. V des EFD
II Diese Änderung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
18. Juli 2005 Eidgenössisches Finanzdepartement: Hans-Rudolf Merz