16.478 · Parlamentarische Initiative · 2016-11-04
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 04.09.2017
Die Kommission hat einen Erlassentwurf erarbeitet, mit dem sie diverse kleinere Anpassungen im Bundespatentgerichtsgesetz vorschlägt, welche das gute Funktionieren und die Effizienz dieses erstinstanzlichen Fachgerichts sicherstellen sollen (16.478 n pa. iv. RK-N. Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen). Gewisse Aufgaben, die heute ausschliesslich von juristisch ausgebildeten Mitgliedern des Gerichts vorgenommen werden können, sollen zukünftig auch von hauptamtlichen Mitgliedern des Gerichts mit einer technischen Ausbildung wahrgenommen werden (Vizepräsidium, Entscheide als Einzelrichterin oder Einzelrichter oder Prozessleitung). Die Möglichkeit der Delegation von gewissen Instruktionshandlungen an Gerichtschreiberinnen oder Gerichtsschreiber lehnt die Kommission dagegen mit 20 zu 5 Stimmen ab.
Stellungnahme des Bundesrates vom 08.11.2017
(...) Der Bundesrat schliesst sich deshalb der vom Bundesgericht und den Fachverbänden in der Konsultation geäusserten Einschätzung an und befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen.
Wortlaut
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision des Patentgerichtsgesetzes (SR 173.41) auszuarbeiten, die auf die Erfahrungen des Bundespatentgerichtes in den ersten vier Jahren seines Bestehens gestützt ist.
Dabei soll insbesondere unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Aufgaben, die heute juristisch gebildeten Richtern oder Richterinnen vorbehalten sind (Vizepräsidium, Entscheide als Einzelrichterin oder Einzelrichter, Prozessleitung), auch Richter oder Richterinnen mit technischer Ausbildung beizuziehen. Bei der Prozessleitung sollen gewisse Aufgaben auch an eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber delegiert werden können. Diese Änderungen sollen die Arbeit des Gerichtes, das nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfügt, erleichtern und vereinfachen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 28.02.2018
Parlament beschliesst neue Regeln für das Bundespatentgericht
(sda) Das Bundespatentgericht kann sich künftig flexibler organisieren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat neue Regeln gutgeheissen. Er stimmte den Gesetzesänderungen am Mittwoch oppositionslos zu.
Die Gesetzesänderungen sollen das gute Funktionieren und die Effizienz des Fachgerichts sicherstellen. Künftig können hauptamtliche Mitglieder des Gerichts mit einer technischen Ausbildung gewisse Aufgaben wahrnehmen, die heute ausschliesslich von juristischen Mitgliedern erfüllt werden können. So können sie neu als Vizepräsidenten amten.
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und trägt den Erfahrungen Rechnung, die das Gericht in den ersten Jahren nach seiner Gründung sammeln konnte. Der Bundesrat sprach sich für die Änderungen aus.
Das Bundespatentgericht mit Sitz in St. Gallen hat seine Arbeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Es behandelt Streitigkeiten über Patente, für die zuvor die 26 kantonalen Gerichte zuständig waren. Das Bundespatentgericht ist ein kleines, auf ein Fachgebiet spezialisiertes Gericht, das lediglich über zwei hauptamtliche Richterstellen verfügt.