17.3298 · Motion · 2017-05-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1. Einführung einer elektronischen Exportvalidierung;
2. Abschaffung der Unterschriften auf dem Tax-free-Exportformular;
3. Verlängerung der Exportfrist von einem Monat auf eine angemessen längere Frist von z. B. drei Monaten.
Begründung
lndividualtouristen aus dem Ausland, welche die auf Einkäufen in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, können bei ihrer Ausreise vom Zoll ein Ausfuhrdokument stempeln lassen. Damit bestätigt der Zoll, dass die im Ausfuhrdokument genannten Gegenstände das Schweizer Zollgebiet verlassen haben. Als Ausfuhrdokument dienen Formulare von privaten Dienstleistenden, die für die Kundschaft den Mehrwertsteuer-Rückerstattungsprozess abwickeln. Kann das Ausfuhrdokument bei der Ausreise nicht vom Zoll gestempelt werden, kann der Nachweis, dass sich die Gegenstände im Zollausland befinden, auch auf andere Weise erbracht werden (Bestätigung durch Schweizer Vertretungen im Ausland, Einfuhrdokumente usw.). Um künftig weitgehend auf gestempelte Papierformulare verzichten zu können und den Prozess effizienter zu gestalten, wurde ein System entwickelt, bei dem die Kundschaft die Ausfuhr der Gegenstände an einem elektronischen Terminal am Flughafen oder grösseren Bahnhöfen selbst bestätigen kann. In verschiedenen Staaten sind bereits solche Systeme in Betrieb oder in Vorbereitung. Dies würde eine Aufwandreduktion beim Zollpersonal zur Folge haben, indem physische Kontrollen durch die Eidgenössische Zollverwaltung nur noch bei Vorliegen spezifischer Risikoindikatoren bzw. zufällig erfolgen. Die Verwaltung kann dabei weitgehend und wettbewerbsneutral mit privaten Dienstleistern zusammenarbeiten. Es sind Schnittstellen für einen Informationsaustausch mit den Systemen der Verwaltung vorzusehen.
Grundsätzlich wird die Schweizer Wirtschaft durch die Vereinfachung der Prozesse gestärkt, der Mehrwert für Touristen gesteigert, die Abwicklungskosten sowie Betrugsrisiken gesenkt und die Attraktivität des Einkaufens in der Schweiz stark gesteigert.
Die Ziffern 1 und 3 dienen der Kundenfreundlichkeit und der Vereinfachung des Abwicklungsprozesses, welche andere Länder bereits vollzogen haben.
Ziffer 2: In Europa kennen nur vier Länder die Unterschrift auf Formular. Dies wäre eine Gleichstellung wie bei der Gruppenabwicklung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.