17.3828 · Motion · 2017-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, im Bereich der Spezialitätenliste ein differenziertes Zulassungs- und Preissystem zu implementieren, bei dem neben den Tagestherapiekosten auch die Kosten auf das Gesamtsystem massgeblich in Erwägung gezogen werden. Teure und innovative Arzneimittel mit hoher Prävalenz sind einer systematischen Evaluation zu unterziehen. Demgegenüber sollen Zugangshürden im patentabgelaufenen Bereich abgebaut werden.
Begründung
Aktuell sind Auslandpreisvergleich und therapeutischer Quervergleich die massgebenden Elemente bei der behördlichen Preisfestsetzung der Arzneimittel. Die Preisregulierung stösst aber an ihre Grenzen. Neue Entwicklungen wie beispielsweise Kombinationstherapien und Indikationsausweitungen in der Onkologie oder die Entwicklung im Bereich der Hepatitis-C-Medikamente zeigen, dass dem Aspekt der Prävalenz und der damit einhergehenden Kostenfolgen zu wenig Beachtung geschenkt wird. Im Weiteren müssen Modelle entwickelt werden, welche den Preis an Nutzen und den Heilungserfolg knüpfen, wie es seitens von Pharmavertretern schon verschiedentlich in Aussicht gestellt worden ist.
Wichtig ist, dass die Behörden den Fokus auf die Hochpreismedikamente setzen. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf in der Antwort auf die Interpellation Eberle 16.3428, "Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?", erkannt und schreibt, dass er bereit ist "zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um eine nach Preisen differenzierte Behandlung von Arzneimitteln zu ermöglichen".
Die Zulassungs- und Preisregeln sind deshalb so zu gestalten, dass:
a. bei Mengenausweitung inklusive Indikationserweiterungen zwingend eine angemessene Preisreduktion resultiert;
b. innovative und teure Therapien grundsätzlich nur mit Auflagen zugelassen werden und nach einer nützlichen Frist mit Versorgungsdaten aus der Praxis evaluiert werden. Ein allfälliger Innovationszuschlag wird nur in Ausnahmefällen und nur bedingt - während der Phase der Exklusivität - gewährt;
c. für bestimmte Medikamentengruppen, namentlich im Bereich der Artikel 71a bis 71d KVV, sind Pay-for-Performance-Modelle zu testen, welche eine Finanzierung in Abhängigkeit vom Therapieerfolg vorsehen;
d. für günstigere Therapie-Alternativen im patentabgelaufenen Bereich sind Zugangshürden abzubauen und Voraussetzungen für eine wettbewerbliche Preisfindung zu schaffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion: einerseits, weil die Motion Massnahmen fordert, die aus seiner Sicht bereits mehrheitlich umgesetzt sind (z. B. Preissenkungen im Rahmen von Indikationserweiterungen bei der Anwendung des sogenannten Prävalenzmodells oder die Überprüfung der Aufnahmekriterien aller in der SL aufgeführten Arzneimittel alle drei Jahre); andererseits, weil der Bundesrat die Ansicht der Motionärin teilt und den Handlungsbedarf bei der Preisfestsetzung von Arzneimitteln im patentabgelaufenen, preisgünstigen oder auch hochpreisigen Bereich erkannt hat.
Entsprechend hat der Bundesrat Arbeiten für eine KVG-Revision zur Einführung eines Referenzpreissystems für den patentabgelaufenen Bereich lanciert, wobei er aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre die Ansicht vertritt, dass die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage nicht genügend spielen und eine behördliche Regulierung der Preise weiterhin notwendig ist (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Weibel 16.3514, "Systemwechsel bei der Medikamentenpreisbildung"). Ebenso hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Eberle 16.3428, "Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?", in Aussicht gestellt, eine differenzierte Preisfestsetzung bei günstigen und hochpreisigen Arzneimitteln zu prüfen. So wird aktuell die Einführung von spezifischen Preismodellen bei hochpreisigen Arzneimitteln analog zum Ausland erwogen, um dadurch Kosten einzusparen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.