17.4168 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Recherchen der "Sonntags-Zeitung" ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) sowie gegen zwei Garagisten. Es besteht der Verdacht, dass der verdächtige Beamte Daten von bestimmten Autoimporteuren so manipuliert habe, dass diese weniger CO2-Strafabgaben bezahlen mussten, die für Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoss fällig sind. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. In welchen Jahren sind CO2-Werte manipuliert worden?
2. Wie stark weichen die durchschnittlichen CO2-Werte der betroffenen Importeure durch die falschen Angaben von den korrekten, korrigierten Werten dieser Importeure ab?
3. Wie verändern sich die vom Bund erhobenen jährlichen CO2-Mittelwerte aller Importeure der neu in Verkehr gesetzten Personenwagen, wenn anstelle der manipulierten Werte die korrekten Werte verwendet werden?
4. Ist das Astra in der Lage, die richtigen CO2-Werte und damit die nichtgeleisteten Sanktionszahlungen zu ermitteln?
5. Ist es richtig, dass es sich um einen Betrag von mehreren Millionen Franken handeln könnte?
6. Wann wird die Öffentlichkeit über die genauen Schadensummen informiert werden können?
7. Welche Massnahmen hat das Astra ergriffen, um zu verhindern, dass ein solcher Fall erneut vorkommen kann?
8. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass es bei den vom Astra aufgrund des NOx-Skandals angeordneten Nachrüstungsauflagen für verschiedene Modelle zu weiteren Datenmanipulationen zugunsten von Autoimporteuren gekommen ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesgesetz vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71) sieht vor, die Treibhausgasemissionen, insbesondere die CO2-Emissionen, die auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger zurückzuführen sind, zu vermindern. Für CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, sind Zielvorgaben zu erreichen. Die Schweiz führte ab dem 1. Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen ein. Überschreiten Importeure die Zielvorgabe für die durchschnittlichen CO2-Emissionen, müssen sie eine Sanktion bezahlen.
Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) hat in diesem Zusammenhang mutmasslich Daten manipuliert. Ein Astra-internes Audit im Auftrag des Astra-Direktors deckte diese Unregelmässigkeiten auf. Am 12. September 2017 hat das Astra deshalb gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter und dem entsprechenden Importeur formell Strafanzeige erhoben.
1.-6. Die Strafuntersuchung ist noch hängig. In Anbetracht dessen kann der Bundesrat keine näheren Angaben zu den gestellten Fragen machen.
7. Das Astra überprüft die Aufbauorganisation, die Prozesse und Verantwortlichkeiten und hat bereits entsprechende Massnahmen umgesetzt. Das Arbeitsverhältnis mit dem betroffenen Mitarbeiter wurde vom Astra aufgelöst.
8. Zwischen den Abgasmanipulationen bei Dieselmotoren und den manipulierten Daten im Zusammenhang mit den CO2-Zielvorgaben besteht kein Zusammenhang. Die Nachrüstungsauflagen betreffend Dieselmotoren werden nicht in der Schweiz definiert, sondern von der für manipulierte Fahrzeugmodelle zuständigen deutschen Typengenehmigungsbehörde. Da die Schweizer Behörden auf den Inhalt der Nachrüstung keinen Einfluss haben, ist eine Manipulation nicht möglich.
Antwort des Bundesrates.