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18.4405 · Postulat · 2018-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, die die Übernahme von Beherbergungs- und Restaurationsbetrieben ermöglichen, sofern bestimmte Kriterien (private Initiative, Übernahme eines Familienbetriebs, Aufrechterhaltung der touristischen Aktivität) erfüllt sind. In diesem Sinne könnte die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) der Person, die einen Betrieb übernimmt und die durch das Organ der SGH bestätigt wird, einen Teil der Förderbeiträge in Form eines nichtrückzahlbaren Beitrags auszahlen. Das Eigenkapital dieser Person würde dadurch aufgestockt, und ihre privaten Mittel würden derart vermehrt werden, dass der Kauf des Betriebs möglich würde. Ausserdem sollte die SGH befugt sein, touristisch genutzte Restaurationsbetriebe finanziell zu unterstützen.

Begründung

In der Tourismusbranche gibt es fast 200 000 Vollzeitstellen, die oft mit jungen Leuten besetzt sind. Einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zufolge sind 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismusbereich jünger als 35 Jahre. Jedoch ist diese Tätigkeit kaum lukrativ. Das gilt insbesondere für die beiden Hauptsäulen des Tourismus: die Beherbergung und die Gastronomie. Schlimmer noch: Es wird immer schwieriger, einen Nachfolger für einen touristischen Betrieb zu finden. Die grossen Unternehmen investieren nicht in einen Sektor, der kaum Rendite verspricht, und die jungen Leute haben kein Interesse daran, ein hochverschuldetes Familienunternehmen zu übernehmen.

Angesichts des hohen Kaufpreises dieser Betriebe muss der Bund als Investor auftreten. Dadurch könnten junge Frauen und Männer einen Familienbetrieb weiterführen oder übernehmen. Das Problem, vor dem die jungen Leute stehen, die einen Betrieb übernehmen wollen, ist das von den Banken geforderte Eigenkapital. Die zurzeit bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten reichen nicht aus und beschränken sich auf die von der SGH vorgeschlagenen Darlehen. Laut den verfügbaren Daten werden diese zurzeit jedoch kaum in Anspruch genommen. Das Volumen der Darlehen, die über die SGH zustande gekommen sind, hat stark abgenommen: Im Jahr 2012 waren es 43,4 Millionen Franken, im Jahr 2017 nur noch 28,8 Millionen Franken. Umfassende Reformen sind notwendig. Nicht nur die Form der Unterstützung muss angepasst, auch das Ziel der Unterstützung muss angemessen ausgeweitet werden. Die SGH sollte zur Unterstützung nicht nur der Beherbergung, sondern auch der Restauration befugt sein, da die Bereiche eng miteinander verbunden sind, und so die beiden Arten von touristischen Betrieben auf dieselbe Stufe stellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie des Bundes vom 15. November 2017 wird eine Auslegeordnung Investitionsförderung durchgeführt. Dabei sollen die bestehenden und allfällige neue Investitionsförder- und Finanzierungsmodelle für den Tourismus im Rahmen einer Arbeitsgruppe aufgearbeitet und beurteilt werden. Im Zuge dieser Arbeiten werden auch die Anliegen des Postulates geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.