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19.3119 · Postulat · 2019-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern, die auf Bundesebene, in den Kantonen und bei Kindesschutzorganisationen vorhanden sind, zu einer Gesamtschau zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden, damit Lücken erkannt und behoben werden können.

Begründung

Bis zu 50 000 Kinder pro Jahr gelangen an Kindesschutzorganisationen, weil sie psychische oder physische Gewalt erleben und Hilfe brauchen. Eine Studie, für welche erstmals auf gesamtschweizerischer Ebene Daten zu Kindeswohlgefährdungen erhoben wurden, zeigt einen grossen Handlungsbedarf und wirft weitere Fragen auf: Wer identifiziert Opfer von Misshandlungen? Wer identifiziert sie nicht, obwohl der Kontakt zu Kindern zum Berufsalltag gehört? Welche Gefährdungsformen kommen vor, und wie sehen die Begleitumstände aus? Erst wenn wir solche Informationen zu den Kindeswohlgefährdungen in der Schweiz haben, können wir Rückschlüsse auf das ganze Kindesschutzsystem ziehen, Lücken erkennen und Massnahmen dort ansetzen, wo sie den betroffenen Kindern helfen.

Die heute vorhandenen Statistiken können dieses Ziel nicht verfolgen, denn sie sind lückenhaft oder decken "nur" einen Teilbereich ab. So beispielsweise die Statistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur häuslichen Gewalt, welche nur polizeilich registrierte Gewaltdelikte registriert, wie beispielsweise Tötungsdelikte. Kindeswohlgefährdungen kennen jedoch viele Ausprägungsformen, die bei Kindesschutzbehörden oder sonstigen Kindesschutzorganisationen gemeldet werden und somit nicht in die BFS-Statistik gelangen. Ebenso fehlen in dieser Statistik Kinder, welche Gewalt unter ihren Eltern erleben müssen und somit psychischer Gewalt ausgesetzt sind.

Der Bundesrat hat 2018 in seinem Bericht "Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention" festgehalten, dass fehlende Daten einen wirksamen Kindesschutz erschweren. Er will gezielt Massnahmen gegen Gewalt an Kindern entwickeln und stützt sich dabei auf die Ergebnisse der eingangs erwähnten Studie. Genau deshalb ist eine regelmässige, gesamtschweizerische Datenzusammenführung und -auswertung wichtig. Damit die Unterstützung so ausgestaltet wird, dass sie heute und morgen die gefährdeten Kinder zielsicher erreicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat räumt der Bekämpfung von Gewalt an Kindern hohe Priorität ein. Auch ohne Zusammenführung und systematische Auswertung der auf Bundesebene, in den Kantonen und bei Kindesschutzorganisationen vorhandenen Daten zeichnet sich Handlungsbedarf ab; dies zeigt unter anderem die im Postulat erwähnte Studie.

Um zu einer adäquaten Einschätzung der Prävalenz von Gewalt an Kindern zu gelangen, müssen nebst den Daten der gemeldeten Fälle (Hellfeld) diejenigen der nichtgemeldeten Fälle (Dunkelfeld) erhoben werden. Dies ist naturgemäss sehr aufwendig und mit Unsicherheiten behaftet. Die hohen Kosten einer solchen Datenerfassung würden den Erkenntnisgewinn bei Weitem übersteigen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Feri Yvonne 18.4122, "Durch Wissen den Schutz von Kindern stärken", bereits dargelegt, dass er es aus obgenannten Gründen nicht für angezeigt hält, eine Datenerfassung zur Prävalenz von Gewalt an Kindern einzurichten.

Der Bund hat bei der Bekämpfung von Gewalt an Kindern eine subsidiäre Rolle. In erster Linie sind die Kantone für Massnahmen gegen Gewalt an Kindern verantwortlich, sowohl für präventive Massnahmen wie auch für Unterstützungsangebote. Im Rahmen seiner Kompetenzen will der Bundesrat aber einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kinder vor jeglicher Form von Gewalt leisten und deshalb die Ergebnisse aktueller Studien zur Kindeswohlgefährdung in der Schweiz nutzen, um gemeinsam mit den zuständigen Akteuren auf Bundes- und Kantonsebene den Handlungsbedarf festzulegen. Entsprechend dem Handlungsbedarf sollen geeignete Massnahmen entwickelt werden, welche aufeinander abgestimmt sind (vgl. Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2018, www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Kinder- und Jugendpolitik > Kinderrechte > Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, Massnahmen 4 und 5, Handlungsfeld "Schutz der Kinder vor jeglicher Form von Gewalt").

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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