19.3524 · Interpellation · 2019-05-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat bereit:
1. ein umfassendes Monitoring des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und der kantonalen Vorschriften zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Bauten zu veranlassen?
2. das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines solchen Monitorings zu analysieren?
Begründung
Das BehiG ist ständig Änderungen unterworfen und Teil einer komplexen Thematik, die insbesondere Bauten und Einrichtungen betrifft. Gemäss Evaluationen und Berichten des Bundes (darunter der Bericht vom 9. Mai 2018 mit dem Titel "Behindertenpolitik") hat sich die Situation beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes verbessert. Aber es müssen noch zahlreiche weitere Anstrengungen unternommen werden, und es fällt schwer, genau abzuschätzen, welche Wirkung die bisher ergriffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen genau haben.
Im Bericht zur Evaluation des BehiG wird beklagt, dass keinerlei Monitoring der Umsetzung des Gesetzes und der kantonalen Vorschriften zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Bauten besteht. Dieser Mangel erschwert eine umfassende Sicht auf die Thematik und verhindert, dass die erzielten Fortschritte identifiziert und bestehende Lücken gefüllt werden. Dazu kommt, dass die Bestimmungen des BehiG von den zuständigen Behörden im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens nicht einheitlich angewendet werden; laut dem Bericht werden zudem zur Evaluation private Akteure und Baubehörden von den Organen, die für barrierefreie Architektur zuständig sind, nur ungenügend beraten. Bevor endgültige Schlüsse gezogen werden und gezielt gehandelt werden kann, ist es notwendig, über detaillierte und klare Informationen zu verfügen. Daher soll angesichts der Grösse der Aufgabe der Anfang bei den öffentlich zugänglichen Gebäuden gemacht werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will die Behindertenpolitik stärker als Querschnittaufgabe von Bund und Kantonen verankern. Dazu gehört es, deren Umsetzung besser sichtbar zu machen. Der Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 2018 zur Behindertenpolitik sieht entsprechende Massnahmen vor. Dazu gehört eine Bestandesaufnahme, mit der die Übersicht über die bereits getroffenen und laufenden Massnahmen in den unterschiedlichen Lebensbereichen, welche die Behindertenpolitik betreffen, verbessert werden soll. Diese Bestandesaufnahme soll in ausgewählten Themenfeldern vertieft und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen schrittweise zu einem Monitoring ausgebaut werden. Dies geschieht zunächst in den Bereichen, in denen der Bund und die Kantone für die Jahre 2018 bis 2021 thematische Schwerpunkte gesetzt haben. Dies sind die Themen "Gleichstellung und Arbeit", "Selbstbestimmtes Leben" sowie "Barrierefreiheit und Digitalisierung".
Ein spezifisches Monitoring zum hindernisfreien Bauen steht derzeit nicht im Vordergrund. Die 2015 durchgeführte Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes hat aufgezeigt, dass in diesem Bereich die Umsetzung, die primär in der Zuständigkeit der Kantone liegt, insgesamt gut verläuft. Insbesondere die Beschwerde- und Klagemöglichkeiten tragen wesentlich zur Durchsetzung des im Behindertengleichstellungsgesetz verankerten Mindeststandards zum hindernisfreien Bauen bei. Der mit grossem Ressourcenbedarf verbundene Aufbau und Betrieb eines Monitorings in diesem spezifischen Bereich ist daher nach Ansicht des Bundesrates nicht erforderlich.
Antwort des Bundesrates.