19.474 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-21
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Bundesbeschluss über die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absätze 1 und 2 der Bundesverfassung,
in Umsetzung der Motion 17.4241, "Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren", die vom Nationalrat am 5. Juni 2018 und vom Ständerat am 12. Dezember 2018 angenommen worden ist,
beschliesst:
Art. 1
Abs. 1
Der Vertrag vom 7. Juli 2017 über das Verbot nuklearer Waffen wird genehmigt.
Abs. 2
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 der Bundesverfassung).
Art. 3
Dieser Beschluss tritt in Kraft:
- falls ein Referendum zustande gekommen ist, am Tag nach Erwahrung des Abstimmungsergebnisses;
- falls kein Referendum zustande gekommen ist, am Tag nach Ablauf der Referendumsfrist.
Begründung
Die Uno-Vollversammlung hat am 7. Juli 2017 den Vertrag über das Verbot nuklearer Waffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) angenommen. Die Schweiz hat für die Annahme gestimmt. Am 20. September 2017 wurde der Vertrag zur Unterzeichnung aufgelegt. Er tritt in Kraft, sobald ihn 50 Staaten ratifiziert haben. Bis zum Einreichungsdatum dieser parlamentarischen Initiative haben ihn 70 Staaten unterzeichnet, und 23 Staaten, darunter auch Österreich, haben ihn bereits ratifiziert.
In der Schweiz haben beide Räte die Motion 17.4241, "Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren", angenommen, der Nationalrat am 5. Juni 2018 und der Ständerat am 12. Dezember 2018. Dennoch hat sich der Bundesrat bisher geweigert, den Vertrag zu unterzeichnen. Deshalb soll die Bundesversammlung einen weiteren Schritt tun und den Vertrag genehmigen sowie den Bundesrat dazu ermächtigen, dem Uno-Generalsekretariat die Ratifikation des Vertrags durch die Schweiz mitzuteilen.
Grundsätzlich bleiben die in der Motion 17.4241 und in der parlamentarischen Beratung vorgebrachten Argumente weiterhin vollumfänglich gültig. Es ist deshalb unverständlich, dass der Bundesrat auf Zeit spielt und sich weigert, eine von beiden Räten angenommene Motion umzusetzen. Um genauer zu sein: Das einzige neue Argument, das seit Annahme der Motion - neben weiteren Ratifizierungen im Lauf des Jahres 2019 - angebracht werden könnte, ist der neue Versuch der USA, die Dynamik der nuklearen Abrüstung durch den TPNW abzuwürgen, indem sie die Initiative Creating an Environment for Nuclear Disarmament (CEND) vorschlagen. Diese soll dem TPNW die Legitimation entziehen und verhindern, dass die Schwelle von 50 Ratifikationen erreicht wird. Ausserhalb der Nato und ihrer Alliierten findet die CEND allerdings keine Zustimmung. Leider unterstützt die Schweiz den Vorschlag der USA - unverständlich angesichts der Neutralität der Schweiz und der Beteuerungen des Bundesrates, sich zwischen den Atommächten und den übrigen Staaten zu positionieren. Deshalb ist es nun an der Zeit, dass die Schweiz mitmacht, damit der TPNW in Kraft tritt und Atomwaffen endlich für illegal erklärt werden.
Was die Form betrifft, so hindert mit Blick auf die Verfassung und das Parlamentsrecht nichts die Bundesversammlung daran, sich in einem Bundesbeschluss mit der Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags zu befassen. Ist der Bundesbeschluss einmal genehmigt und in Kraft, so ist es am Bundesrat, im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Depositar des Vertrags dessen Ratifikation zu notifizieren.
Die vorliegende parlamentarische Initiative erlaubt es dem Parlament, bei der Ratifizierung des TPNW im Sinne der Motion 17.4241 eine weitere Etappe zurückzulegen. Sie ermöglicht es auch den politischen Kräften, die gegen diesen Vertrag sind, das Referendum gegen den Bundesbeschluss zu ergreifen und so die Haltung der Schweizer Bevölkerung in Erfahrung zu bringen.