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20.4485 · Interpellation · 2020-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das UVEK hat im Herbst den Sachplan Verkehr Kantonen und Gemeinden, nicht aber weiteren Organisationen, zur Anhörung zugestellt. Dies erfolgte selbständig, ohne es vorab dem Bundesrat unterbreitet zu haben. Mit diesem behördenverbindlichen Sachplan beabsichtigt das UVEK, dass die Verkehrsteilnehmer vermehrt die von ihnen verursachten internen und externen Kosten selber tragen (S. 37).

Dies überrascht. Denn der Bundesrat nahm wiederholt, so in seinem Bericht 2016 zum Mobility Pricing, die Auffassung ein, dass er nicht auf eine Internalisierung der externen Kosten hinarbeitet: "Da mit Mobility Pricing nicht mehr, sondern anders bezahlt werden soll, wird auch keine Erhöhung der Kostendeckungsgrade oder eine Internalisierung der externen Kosten angestrebt." (S. 12)

Diese Kehrtwende führt zu folgenden Fragen:

1. Ist der Sachplan, der nicht der parlamentarischen Diskussion und Genehmigung unterliegt, das richtige Instrument, um eine so wichtige Änderung der Belastung der Verkehrsteilnehmer in die politische Diskussion zu bringen?

2. Der Bundesrat hat wiederholt vom Konzept der Internalisierung der externen Kosten Abstand genommen. Stimmt die neue Position des UVEK mit der Vision des Bundesrates überein?

3. Welche Folgen hätte die "schrittweise Übernahme aller Kosten im Verkehrsbereich durch die Nutzenden" (S. 37) für Bahnnutzer, die gegenwärtig nicht 50 Prozent ihrer Transportkosten tragen?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit den Sachplänen stimmt der Bund seine raumwirksamen Tätigkeiten ab und nimmt die räumliche Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen vor. Über die Finanzierung und damit die Realisierung konkreter Vorhaben hat das Parlament zu befinden.

Zu den Fragen:

1. Im Rahmen der Sachplanung plant der Bundesrat Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Er tut dies in denjenigen Sachgebieten bei denen ihm die Bundesverfassung umfassende Kompetenzen einräumt. Dies ist bei der Ausgestaltung der Schienen-, Nationalstrassen- und Luftfahrtinfrastrukturen der Fall. Der vorliegende Sachplanentwurf stellt auch ein Zielbild dar, was der Name "Mobilität und Raum 2050" zum Ausdruck bringt. Als strategisches Planungsinstrument gibt der Sachplan damit einen Rahmen für eine verkehrsträgerübergreifende, mit Raum und Umwelt abgestimmte Mobilitätsentwicklung vor. Dieses Zielbild erfährt insbesondere mit den STEP-Ausbauschritten sowie im Programm Agglomerationsverkehr weitere Konkretisierungen. Diese werden vom Parlament beraten und beschlossen. Folglich greift der Sachplan Verkehr, Teil Programm konkreten Entscheidungen auf nachgelagerter Ebene nicht vor, sondern überlässt diese der parlamentarischen Diskussion und Verabschiedung.

2. Eine schrittweise Übernahme aller Kosten soll dort erfolgen, wo dies aus Sicht von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt sinnvoll erscheint, wie heute beispielsweise bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Der Bundesrat ist darauf bedacht, dass mögliche Massnahmen zur Internalisierung der Mobilitätskosten in der Summe nicht zum Nachteil für Gesellschaft und Wirtschaft erfolgen sollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Sicherstellung einer politisch festgelegten Grundversorgung mit Mobilität. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in einem dem Sachplan nachgelagerten Prozess, in den die politisch zuständigen Instanzen eingebunden sind. Ziel ist eine optimale Kombination der verschiedenen Verkehrsträger im Sinne einer höchstmöglichen Effizienz im Gesamtverkehrssystems.

3. Die vermehrte Übernahme der Kosten durch die Nutzenden hätte auch bei der Bahn zur Folge, dass diese zeitlich und räumlich gleichmässiger ausgelastet würde. Dies führt in der Konsequenz zu einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastrukturen und Angebote, bevor über neue Ausbauten nachgedacht werden muss. Dies ist im Sinne eines effizienten Einsatzes der Ressourcen - auch von Bundesmitteln.

Antwort des Bundesrates.

Übersteuert das UVEK beim neuen Sachplan Verkehr den Bundesrat? | Lexipedia | Lexipedia