Lexipedia

21.1004 · Anfrage · 2021-03-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Frage 20.5795 "Klimaverträglichkeit der Finanzbranche. Es ist Zeit zu handeln!" hat der Bundesrat am 7. Dezember 2020 Folgendes festgehalten:

"Er [der Bundesrat] hat das EFD beauftragt zu prüfen, ob namentlich in den Bereichen Transparenz, Sorgfaltspflichten oder Risikobewertung aufgrund von Marktversagen regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Die Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stetig verbessert wird und der Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit, wie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens, leisten kann. Der Bundesrat will noch vor Ende dieses Jahres die Vorschläge des EFD zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen informieren."

Hat der Bundesrat, nun da das Ende des Jahres 2020 vorüber ist, diese Vorschläge zur Kenntnis genommen? Wann wird er über das weitere Vorgehen informieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat gestützt auf Vorarbeiten des EFD folgende Massnahmen beschlossen (vgl. Medienmitteilung vom 11. Dezember 2020, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81571.html.):

Der Bundesrat lädt Schweizer Unternehmen allgemein ein, die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) freiwillig umzusetzen. Seit dem 12. Januar 2021 unterstützt die Schweiz die TCFD offiziell. Das EFD soll zudem eine verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen für bestimmte Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken etwa in den Bereichen Unternehmensführung (Governance), Strategie und Risikomanagement umgehen.

Bis im Herbst 2021 soll das EFD bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, die das sogenannte Greenwashing verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen.

Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie - entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten - Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das EFD informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird.

Die Schweiz baut ihr Engagement an internationalen Umweltkonferenzen und Initiativen weiter aus. Schwerpunkte sind Offenlegung von Umweltinformationen und Internalisierung von Umweltkosten. Zudem wird die Organisation einer künftigen UNO-Klimakonferenz durch die Schweiz geprüft.

Antwort des Bundesrates.