21.3253 · Motion · 2021-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Um dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, den Sömmerungsbetrieb bei gleichzeitiger Anwesenheit von Grossraubtieren aufrechtzuerhalten, wird der Bund beauftragt, in seiner Gesetzgebung, insbesondere im Jagdgesetz (JSG) und in der Jagdverordnung, die Abgeltung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes, der bei der Umsetzung der anerkannten Herdenschutzmassnahmen anfällt, zu regeln.
Begründung
Artikel 12 JSG regelt die Verhütung von Wildschaden. Die vom BAFU erarbeiteten Herdenschutzprogramme sehen verschiedene Massnahmen zum Herdenschutz vor mit dem Ziel, Weidesysteme zur Landschaftspflege zu bewahren.
In 98 Prozent aller Fälle erfüllen die Schutzmassnahmen, es handelt sich dabei entweder um Zäune oder um Herdenschutzhunde, ihren Zweck. Aber die Massnahmen bedingen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der den bei der Weidewirtschaft üblicherweise anfallenden Aufwand weit übersteigt. Dazu kommt, dass im Tessin offenbar 70 Prozent der Schaf- und Ziegenweiden nicht durch dauerhafte Vorkehren geschützt werden können. Eine Studie, die in den Kantonen Uri und Wallis durchgeführt wurde, kommt zu ähnlichen Ergebnissen.
Laut dieser Studie wird nur die Hälfte der Kosten, die bei Massnahmen zum Herdenschutz auf Alpweiden zusätzlich anfallen, durch Mehreinnahmen gedeckt. Schweizweit entstehen pro Jahr schätzungsweise 7,6 Millionen Franken Mehrkosten, was bedeutet, dass 3,8 Millionen Franken zulasten der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gehen. Dieser Umstand ergibt sich aus der Grösse einer Herde, da diese oftmals nicht ausreicht, um einen Hirten anzustellen (ein Hirte lässt sich durch Direktzahlungen ab einer Herdengrösse von 300 Tieren finanzieren) und aus der Gliederung und der Topografie der Alpweiden, die das Errichten eines Zaunes nicht zulassen. Deshalb ist eine kleinteilige bewirtschaftete Alp nicht existenzfähig, und es drängt sich auf, entweder auf den Herdenschutz oder auf die Bewirtschaftung zu verzichten. Aber die Anwesenheit von Grossraubtieren darf nicht zulasten der Landwirtschaft gehen.
Um mit der Anwesenheit von Grossraubtieren umgehen zu können, fällt in Gebieten, in denen Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden, für Vorbereitungsarbeiten, für die Überwachung und den permanenten Unterhalt Arbeit an; insbesondere dort, wo wegen der Koexistenz von Tourismus und Hunden keine Schutzmassnahmen möglich sind oder wo die Alpweiden schlichtweg nicht geschützt werden können, ergibt sich zusätzlicher Aufwand. Wo die Anwesenheit des Menschen die übrigen Herdenschutzmassnahmen ersetzt, ist die Abgeltung dieser Massnahmen gerechtfertigt. Zurzeit sieht aber die Gesetzgebung keinerlei Unterstützung vor.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund unterstützt bereits heute die Alpsömmerung - auch in Gebieten mit Wolfsrudeln - und sorgt dafür, dass die Bewirtschaftung der Alpen nachhaltig erfolgt. So werden auf Basis des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG, SR 910.1) Sömmerungsbeiträge (rund 128 Mio. Franken pro Jahr, davon 7 Mio. Franken für die Kleinviehsömmerung) und Alpungsbeiträge (rund 110 Mio. Franken pro Jahr) ausgerichtet, um die Alpsömmerung zu erhalten und zu fördern. Über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) unterstützt der Bund den Herdenschutz mit jährlich rund 3 Millionen Franken. Auf die Alpsömmerung 2021 hin will der Bundesrat den Herdenschutz weiter stärken und das Budget um 500'000.- Franken erhöhen. Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) wurde am 31. März 2021 gestartet.
Der Bundesrat wurde mit dem Postulat 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beauftragt, in einem Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen. Es sollen die Gründe allfälliger Veränderungen oder der Aufgabe der Bewirtschaftung von Heim- und Alpbetrieben dargelegt, der notwendige Handlungsbedarf bezeichnet und allfällige Massnahmen vorgeschlagen werden. Zudem werden zur Umsetzung des Postulates 20.4548 Bulliard "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft" flankierende Massnahmen im Bereich des Agrarrechts geprüft. Der Bundesrat wird im Rahmen dieser beiden Berichte auch die Notwendigkeit von betrieblichen Anpassungen in Gebieten mit Wolfspräsenz sowie die Angemessenheit der Finanzhilfen und weiterer Massnahmen für den Herdenschutz prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.