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21.3975 · Motion · 2021-08-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt dem Parlament bis zur Wintersession 2021 die Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus+ vorzulegen (gemäss Legislaturprogramm 2019-2023 vom 21. September 2020, Ziff. 26).

Eine Minderheit der Kommission (Köppel, Büchel, Estermann, Grüter, Heer, Nidegger) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Das Parlament hat sich wiederholt und mit Nachdruck für eine Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ ausgesprochen. Die Teilnahme an Erasmus+ ist auch Bestandteil des Legislaturprogramms 2019-2023 und für die jungen Generationen von grosser Bedeutung.

Obwohl der Bundesrat selbst unterstreicht, "dass eine möglichst rasche Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ das Ziel des Bundesrats bleibt" hat er diesbezüglich noch keine entsprechenden Tatbeweise erbracht.

Bedenklich ist insbesondere sein Vorwand, wonach die Schweiz nicht über entsprechende Erfahrungen verfüge, um die Kosten einer Assoziierung an das aktuelle Programm verlässlich schätzen zu können. Dabei ergeben sich aus den Beiträgen der EWR-Staaten durchaus Referenzen für die Schweiz.

Auch wenn die Kosten der Schweiz für die Wieder-Assoziierung an Erasmus+ höher als bei der früheren Programmteilnahmen sind, ist die Assoziierung dennoch für beide Seiten eine win-win Situation: Die Schweiz bietet den jungen Generationen wiederum die Perspektive für die vollwertige Teilnahme an den Austauschprogrammen und kann ausländische Talente an unseren Hochschulen ausbilden, und die EU kann auf die solidarische Mitfinanzierung der Schweiz zählen, was nach dem einseitigen Verhandlungs-Abbruch des Bundesrats zum InstA zum Aufbau von Vertrauen und Schaffung von Goodwill beitragen soll.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung der Motion einverstanden, lehnt diese allerdings aus nachfolgenden Gründen ab. Der Bundesrat schätzt und anerkennt den Mehrwert von Erasmus+ zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung, dies insbesondere im europäischen Kontext, und setzt sich für eine rasche Assoziierung der Schweiz ein. Der Bundesrat bedauert deshalb die eingetretene Verzögerung im Zeitplan zur Unterbreitung der Finanzierungsbotschaft; die Gründe dafür sind jedoch nicht dem fehlenden Willen des Bundesrates zuzuschreiben, sondern sind eine Folge der aktuellen europapolitischen Situation. Auf Seiten der EU fehlt bis heute ein Verhandlungsmandat. Die EU beurteilt eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU und war bislang nicht bereit, exploratorische Gespräche über zeitliche, finanzielle oder inhaltliche Eckpunkte einer Assoziierung zu führen.

Mit seiner Botschaft zu den Anpassungen der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte Mitgliedstaaten der EU (21.050) hat der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen, aus der Logik von sachfremden und kontraproduktiven Konditionalitäten auszusteigen, seien diese aussenpolitisch oder innenpolitisch motiviert. Die Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags alleine ist keine Garantie dafür, dass die Schweiz sich an Erasmus+ und anderen zurzeit blockierten Programmen assoziieren kann. Sie ist aber eine notwendige Voraussetzung dafür, welche auch eine positive Wirkung auf den Gesamtkontext hat.

Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als nicht machbar, bis zur Wintersession 2021 eine Finanzierungsbotschaft zu verabschieden, die zwangsläufig wesentliche Eckwerte offenlassen und finanzielle Unsicherheiten im dreistelligen Millionenbereich enthalten würde. Der Bundesrat ist bestrebt, so bald als möglich eine Finanzierungsbotschaft vorzulegen. Dies bedingt jedoch, dass mit der EU die wesentlichen Eckwerte geklärt werden können. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Strategie des Bundesrates zur Stabilisierung der Beziehungen zur EU.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.