21.4235 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. Auf welcher (insbesondere gesetzlichen) Grundlage wurden die nachstehend genannten Beträge überwiesen?
2. Weshalb wurden diese Gelder selektiv, d. h. nur für bestimmte Mandate, überwiesen? Aufgrund welcher Kriterien erfolgte diese Auswahl?
3. Beabsichtigt der Bundesrat, sich künftig nach den Regeln der Vereinten Nationen zu richten, die die direkte Finanzierung der Expertinnen und Experten untersagen?
Begründung
Ein kürzlich erschienener Bericht über die Finanzierung der UNO-Expertinnen und Experten (ECIJ, August 2021) weist auf gravierende Probleme hin, die sich aufgrund von direkten Überweisungen von Staaten und privaten Stiftungen an gewisse UNO-Expertinnen und Experten ergaben. Hierbei handelt es sich um undurchsichtige Zahlungen, die sich jeglicher Kontrolle der Vereinten Nationen entziehen. Grundlage dieses Berichts bilden die Aussagen von 28 Expertinnen und Experten in den Sonderverfahren des Menschenrechtsrats. Sie anerkennen, dass diese Zahlungen das Bestechungsrisiko erhöhen und die Mandatsträgerinnen und träger beeinflussen können.
Der Verhaltenskodex für die Mandatsträgerinnen und -träger in den Sonderverfahren, den der Menschenrechtsrat 2007 verabschiedet hat, verbietet solche Finanzierungen. Dies gilt auch für eine Resolution aus dem Jahr 2011 über die Überprüfung der Arbeit und der Wirkungsweise des Menschenrechtsrats (A/HRC/RES/16/21), die an die Notwendigkeit einer absoluten Transparenz bei der Finanzierung von Sonderverfahren erinnert. Auch der Rat der Rechnungsprüfer der UNO erinnert in seinem Bericht von 2011 daran, dass solche Zahlungen die wahrgenommene Unabhängigkeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger potenziell gefährden können (§ 59).
Trotzdem hat die Schweiz - unter Verletzung dieser Regeln - derartige direkte Zahlungen getätigt. So hat sie zum Beispiel 2015 eine Summe von 51 380 Dollar direkt an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe überwiesen, d. h. ausserhalb jeglicher Kontrolle der Vereinten Nationen. Für die Jahre 2015 und 2016 beliefen sich solche Zahlungen der Schweiz auf insgesamt 173 230 Dollar.
Weiter hat die Schweiz zwischen 2015 und 2019 1 583 035 Dollar für spezifische Mandate bezahlt (unter anderem für die Mandate des Sonderberichterstatters über den Menschenhandel, besonders Frauen und Kinder, des Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und ihre Folgen und des Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung). Diese letzten Zahlungen wurden über das Hochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) getätigt, doch bleiben sie problematisch, da das damit verfolgte Ziel mit den zuvor erwähnten Zielen vergleichbar ist.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) beauftragt den Bundesrat, Menschenrechte und Demokratie weltweit zu fördern. Auf der Umsetzungsebene legen die Aussenpolitische Strategie (APS) 2020-2023, die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 sowie die Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 fest, wie sich die Schweiz für den Schutz der Menschenrechte einsetzt. Die Mittel für diesen Einsatz werden vom Parlament mit dem Rahmenkredit Frieden und menschliche Sicherheit 2021-2024 gesprochen.
2 und 3. Die Schweiz unterstützt Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats, weil diese ein wichtiges Instrument zur Förderung und Umsetzung der Menschenrechte sind. Die Sonderverfahren umfassen den Einsatz von Expertinnen und Experten. Bei der Auswahl der spezifischen Sonderverfahren, die von der Schweiz finanzielle Beiträge erhalten, stützt sich die Schweiz auf die in den obgenannten Dokumenten aufgeführten thematischen Prioritäten im Bereich Menschenrechte. Dazu gehören die Bekämpfung der Folter und der Einsatz für die Frauenrechte. Die Schweizer Beiträge an die Sonderverfahren sind jeweils im jährlichen UNO-Menschenrechtsbericht transparent aufgelistet.
Verschiedene Dokumente der UNO, darunter A/HRC/RES/16/21, formulieren das Ziel, dass die Mandate der Sonderverfahren über das reguläre UNO-Budget finanziert werden sollten. Gleichzeitig anerkennen sie den Bedarf freiwilliger Beiträge für die Arbeit der Sonderverfahren. Das für Menschenrechtsaktivitäten zur Verfügung stehende reguläre Budget beträgt rund 3 Prozent des globalen UNO-Budgets. Es vermag die Aufgaben der Sonderverfahren nicht zu decken. Die Schweiz setzt sich bei UNO-Budgetverhandlungen für eine angemessene Finanzierung der UNO-Menschenrechtsmandate ein. Die Sonderverfahren bleiben zur Erfüllung ihrer Mandate aber auf freiwillige Beitragszahlungen angewiesen.
Antwort des Bundesrates.