21.4321 · Interpellation · 2021-10-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:,
1. wie weit ist er mit der Ausarbeitung verschiedener Modelle eines Pacte civil de solidarité (Pacs)?
2. ist er bereit die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines Pacs auszuarbeiten?
3. Wann erscheint der Bericht zu den Postulaten 15.3431 und 15.4082?
Begründung
Mit der Annahme der Ehe für alle wird das Instrument der eingetragenen Partnerschaft aufgehoben, respektive es können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Paaren, die sich rechtlich absichern möchten, bleibt somit die Wahl zwischen der umfassend geregelten Ehe oder dem rechtlich weitgehend unverbindlichen Konkubinat.
Der Bundesrat hat unter anderem als Reaktion auf die Postulate 15.3431 (Caroni) und 15.4082 (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats) angekündigt, die Einführung eines Pacs zu prüfen und hat einen entsprechenden Bericht auf 2018 in Aussicht gestellt. Bisher ist er noch nicht erschienen.
Die Formen des Zusammenlebens haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Zwar heiraten auch heute viele Paare, doch die Zahl jener, die anders leben wollen, steigt. Der Pacs trägt diesem Umstand Rechnung. Er kann nicht verheirateten Paaren, heute immerhin rund 20 Prozent aller Paare, einen rechtlichen Rahmen geben, der gewisse gewichtige Fragen klärt, wie etwa das Besuchsrecht im Krankenhaus.
Ein solcher Pacs wurde in Frankreich bereits 1999 eingeführt und wird dort inzwischen von vielen Paaren gewählt. Es handelt sich dabei um einen zivilrechtlichen Vertrag, der zwei erwachsenen Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts die rechtliche Organisation ihres Zusammenlebens ermöglicht und betrifft ausschliesslich den Status des Paares und begründet keine familiären Bindungen. Ob dies in der Schweiz allenfalls auch so wäre, muss detailliert geprüft werden.
Die konkrete Ausgestaltung muss vorbereitet und schnell an die Hand genommen werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. Die Arbeiten zur Erfüllung der Postulate 15.3431 Caroni und 15.4082 WBK-N "Ein "Pacs" nach Schweizer Art" sind am Laufen. Der Bericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Es ist namentlich vorgesehen, in einem einzigen Bericht neben den genannten Postulaten auch das Postulat 18.3234 Caroni "Übersicht zum Konkubinat im geltenden Recht" zu erfüllen. Die vom Postulat 18.3234 Caroni verlangte Darstellung der Rechtsfolgen des Konkubinats eignet sich als Grundlage für die im Zusammenhang mit den zwei anderen Postulaten anzustellenden Überlegungen für die mögliche Einführung eines Schweizer Pacs.
Nach der Verabschiedung dieses Berichts wird das Parlament entscheiden können, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die Schweiz neben der Ehe ein neues Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtswirkungen für Paare beiderlei Geschlechts einführen soll.
Antwort des Bundesrates.