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Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege

22.3103 · Postulat · 2022-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die zunehmende administrative Belastung von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Pflegenden durch bürokratische Regulierungen, Dokumentations- und Reportingpflichten, Statistik und Archivierung wirkungsvoll gebremst und wieder auf ein vernünftiges, verhältnismässiges und effizientes Mass zurückgeführt werden kann, ohne dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit gefährdet werden.

Begründung

Ärztinnen und Ärzte, aber ebenso medizinisches Fachpersonal und Pflegende verbringen immer mehr Zeit im Büro oder am Computer, um unzähligen bürokratischen Verpflichtungen nachzukommen, statt sich ihrer eigentlichen medizinischen und fachlichen Aufgabe und dem Dienst an den Patientinnen und Patienten zu widmen. Selbst der Expertenbericht des Bundesrates zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen hält fest, dass beispielsweise Assistenzärztinnen und -ärzte und Pflegende bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit für administrative Aufgaben und Datenerfassungen aufwenden müssen. Sowohl im stationären wie auch zunehmend im ambulanten Bereich werden heute grosse Datenmengen erfasst, welche zum Teil nicht weiter ausgewertet werden oder schlicht nicht relevant sind. Aus Sicht der Leistungserbringer ist dieser Aufwand auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil Nutzen und Kosten dieser Bürokratie weder sorgfältig abgewogen, noch deren Relevanz überprüft wird.

"Das Effizienzpotential, das eine Reduktion administrativer Arbeiten böte, sehen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz täglich: Alleine die Bearbeitung von Patientendossiers nimmt 19 Prozent der Arbeitszeit der spitaltätigen Ärzteschaft in Anspruch und hat seit 2011 pro Arzt und Tag um 26 Minuten zugenommen. Dass der Zeitbedarf allein für diesen Zuwachs an Dokumentationsaufwand in den Spitälern 662 Arztstellen (bei 56 Wochenstunden) entspricht, sollte in Hinblick auf Nachwuchsmangel und Zulassungsregelung zu denken geben, denn auch im ambulanten Bereich nimmt die administrative Belastung stetig zu: Der Anteil der Grundversorger, die mindestens 75 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Patientenkontakten verbringen können, sank zwischen 2012 und 2015 von 60 auf 45 Prozent. Administration bindet Arbeitszeit und generiert Kosten. Dieses hohe Potential zur Kostendämpfung findet jedoch kaum politische Aufmerksamkeit." (zitiert aus der Schweizerischen Ärztezeitung, Ausgabe 2018/08, erschienen am 21.02.2018).

Auch der Bundesrat bestätigt in seiner Antwort zum Postulat 19.4551 den Handlungsbedarf grundsätzlich. Er verweist allerdings ausweichend auf verschiedene Pilotprojekte in die Wege geleitet seien oder auf's EPD. Diese Massnahmen waren bisher nicht zielführend oder zufriedenstellen. Deshalb tut ein erneuter parlamentarischer Vorstoss Not.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das vorliegende Postulat erneuert das Anliegen des Postulats 19.4551 De Courten. Dieses wurde abgeschrieben, weil es nicht innert zwei Jahren im Rat behandelt wurde. Der Bundesrat hatte das Anliegen damals mit dem Verweis auf die Aktivitäten in seinem Zuständigkeitsbereich zur Ablehnung beantragt. Die Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Februar 2020 ist grundsätzlich nach wie vor gültig.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann zumindest teilweise helfen, die administrative Belastung zu senken resp. die dafür nötige Arbeit zu vereinfachen. Der Bundesrat hat aus diesem Grund insbesondere die Annahme der Motion 21.4374 Silberschmidt betreffend digitale Patientenadministration beantragt. Er hält in seiner Stellungnahme vom 23. Februar 2022 fest, dass er bereit ist, im Rahmen seiner Kompetenzen die digitale Abwicklung zu fördern. Es sind in diesem Zusammenhang auch bereits Bestrebungen im Gang, die Administration zu vereinfachen, bspw. bezüglich der elektronischen Rechnungsstellung im Kontext der Kostendämpfungsmassnahmen der Krankenversicherung. Weiter ist das elektronische Patientendossier (EPD) mittlerweile landesweit verfügbar und sollte in naher Zukunft ebenfalls zu einer gewissen Entlastung der Gesundheitsfachpersonen führen. Dies insbesondere, wenn die Leistungserbringer ihre Praxis- und klinischen Informationssysteme mit entsprechenden automatisierten Schnittstellen ausrüsten (lassen).

Als Massnahme aus dem Expertenbericht zur Kostendämpfung wurde der Bericht Lovis zur Transparenzstrategie im Bereich der Gesundheitskosten und Leistungen erarbeitet. Das Pilotprojekt "Spitalstationäre Gesundheitsversorgung" (SpiGes) des Bundesamtes für Statistik (BFS), welches Bezug auf das Once-Only-Prinzip nimmt, in der Stellungnahme auf das Postulat 19.4551 bereits erwähnt wurde und die Empfehlungen aus dem Bericht Lovis im Spitalsektor umsetzt, hat zum Ziel, bis 2024 die Datenflüsse zu den Spitalaufenthalten zu optimieren. Eine breite Verankerung des Once-Only-Prinzips bei den Gesundheitseinrichtungen ist wünschenswert, jedoch fehlen hierzu in vielen Bereichen noch nationale Standards für die Strukturierung der Daten und für den medienbruchfreien Austausch zwischen den einzelnen Gesundheitseinrichtungen. Im Rahmen der eHealth Strategie Schweiz 2.0 hat eHealth Suisse, die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen, das Dokument "Grundlagen für interoperable Prozesse im Gesundheitswesen" erarbeitet. Die im Bericht formulierten Empfehlungen sind als Input für die strategischen Arbeiten von Bund und Kantonen positioniert und zeigen auf, wie ein schweizweit einheitlicher Austausch von strukturierten Gesundheitsdaten zwischen den Gesundheitseinrichtungen geschaffen werden kann.

Die Covid-19-Pandemie hat die Notwendigkeit eines verbesserten Datenmanagements als Grundlage der Digitalisierung noch einmal verdeutlicht. Gestützt auf die Evaluation der ersten Phase der Covid-19 Pandemie hat der Bundesrat am 12. Januar 2022 den Bericht "Verbesserung des Datenmanagements" (www.bag.admin.ch, Bundesratsberichte 2022) verabschiedet, welcher die Grundsätze zum künftigen Datenmanagement definiert und konkrete Massnahmen auflistet, mit denen der Umgang von Daten im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessert werden soll. Eine der Massnahmen beinhaltet beispielsweise den Auftrag, Konzepte zu prüfen, wie Prozesse für Datenmeldungen an die Behörden an einem Ort erfolgen können. Dies könnte zur Entlastung der Gesundheitseinrichtungen beitragen. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente beauftragt, bis im Juli 2022 über das weitere Vorgehen Bericht zu erstatten.

Wie bereits in der Stellungnahme zum Postulat 19.4551 ausgeführt, können auch entsprechende Softwarelösungen in den Praxen und Spitälern helfen, die administrative Tätigkeit zu vereinfachen. Solche und ähnliche Massnahmen fallen jedoch in die Zuständigkeit der Gesundheitseinrichtungen, der Tarifpartner oder weiterer Akteure. Der Bund hat hier keine Zuständigkeit.

Im seinem Zuständigkeitsbereich hat der Bundesrat die entsprechenden Arbeiten zur Umsetzung der berechtigten Anliegen des Postulats ausgelöst, weshalb er einen zusätzlichen Bericht als nicht zielführend erachtet. Ein zusätzlicher Bericht würde Ressourcen binden, welche die Umsetzung der entsprechenden Arbeiten verlangsamen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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