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22.3978 · Motion · 2022-09-22

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:

1. Finanzsanktionen und Reisesperren gegen den türkischen Präsidenten Erdogan und die für die illegalen Angriffshandlungen in Nordsyrien und dem Nordirak verantwortlichen Personen in seinem Umfeld zu verhängen;

2. sich mit Nachdruck und proaktiv für eine internationale, unabhängige Untersuchung der glaubwürdigen Berichte über den Einsatz von Giftgas bei diesen Angriffen einzusetzen.

Begründung

Gemäss Uno-Charta ist Staaten die Anwendung militärischer Gewalt ausschliesslich mit Mandat des Sicherheitsrats oder zu Selbstverteidigungszwecken erlaubt. Alleine die Androhung von militärischer Gewalt ist verboten. Ein Verstoss gegen das allgemeine Gewaltverbot ist ein Bruch von zwingendem Völkerrecht. Die Türkei, angeführt durch Präsident Erdogan, hat mit Angriffshandlungen in Nordsyrien und im Nordirak gegen diese grundlegenden Regeln des friedlichen Zusammenlebens der Staatengemeinschaft verstossen. Präsident Erdogan droht gar mit weiteren militärischen Schritten. Die Angriffe verletzen die territoriale Unversehrtheit sowie die politische Unabhängigkeit Syriens und des Iraks ebenso wie durch die Art und Weise der Angriffe den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen. Mit den Offensiven sorgt die Türkei für unermessliches Leid unter der Zivilbevölkerung. Glaubwürdige Berichte weisen zudem auf den Einsatz von Giftgas gegen kurdische Kämpfer/innen und Zivilpersonen hin, was ein gravierender Verstoss gegen die Chemiewaffenkonvention (CWK) darstellen würde und als Kriegsverbrechen zu qualifizieren wäre.

Aus diesem Grund fordere ich den Bundesrat auf, Erdogan und die Personen in seinem Umfeld für diese Völkerrechtsverstösse zu sanktionieren. Dazu gehören Einreisesperren und das Einfrieren von Finanzmitteln. Die Schweiz hat sich durch Artikel 54 der Bundesverfassung und im Rahmen ihrer aussenpolitischen Strategie dazu verpflichtet, sich für Frieden, Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. Diesen Verpflichtungen gilt es jetzt nachzukommen. Mit den Sanktionen wird sichergestellt, dass nicht die Türkinnen und Türken die Konsequenzen der illegalen Handlungen ihrer Führung tragen müssen, sondern die Verantwortlichen, namentlich Erdogan und sein engstes Umfeld.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat die militärische Intervention in Syrien im Jahr 2019 verurteilt, die er als Verstoss gegen die UNO-Charta und somit als völkerrechtswidrig erachtet. Das Embargogesetz (SR 946.231) sieht vor, dass der Bund Zwangsmassnahmen erlassen kann, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen wurden. Es sieht keine Möglichkeit vor, dass die Schweiz eigenständig Sanktionen verhängen kann. Die vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen sind für die Schweiz völkerrechtlich verbindlich. Bei EU-Sanktionen entscheidet der Bundesrat hingegen nach einer umfassenden Prüfung der rechtlichen Aspekte und einer aussenpolitischen und aussenwirtschaftlichen Interessenabwägung von Fall zu Fall, ob die Schweiz diese übernimmt. Bisher haben weder der UNO-Sicherheitsrat noch die EU Massnahmen ergriffen, die in direktem Zusammenhang mit der Situation im Nordirak oder in Nordsyrien stehen.

Die Schweiz führt im Rahmen der regelmässigen politischen Konsultationen oder anlässlich von Arbeitstreffen auf Ministerebene einen engen Dialog mit dem Schwerpunktland Türkei. In den Gesprächen werden wichtige Themen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechtslage und das humanitäre Völkerrecht offen angesprochen. So fordert die Schweiz die Türkei bei jeder Gelegenheit dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie tut dies auch auf multilateraler Ebene, insbesondere im Rahmen des Europarats.

2. Die Organisation für ein Verbot von Chemiewaffen prüfte 2019 gemäss eigenen Angaben die Glaubwürdigkeit der entsprechenden Anschuldigungen und konnte diese nicht erhärten. Jüngste Ereignisse werden jedoch von Seiten der Schweiz und ihrer verschiedenen Partner genauestens beobachtet. Eine Auslösung der Verfahren zur Klärung von Anschuldigungen zum mutmasslichen Einsatz chemischer Waffen hat eine hohe politische Hürde, da die Faktenlage äusserst robust sein muss. Entsprechende Präzedenzfälle sind selten und betreffen Fälle, in denen es unbestreitbar Beweise für schwere Verstösse gegen die Konvention gab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.