22.4422 · Interpellation · 2022-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wie in anderen westlichen Staaten, z.B. Deutschland, werden in der Schweiz bei Minderjährigen chirurgische Eingriffe wie Brustamputationen durchgeführt sowie Pubertätsblocker und Hormone verabreicht. Es dominiert in Medizin- und Bildungskreisen mitunter ein Klima, das Minderjährige zu Geschlechtsumwandlungen animiert - obwohl die Langzeitfolgen verheerend sind und irreversibel sein können.
Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass in der Schweiz die Verabreichung von Pubertätsblockern, Hormonbehandlungen und Geschlechtsamputationen bei Minderjährigen legal sind, obwohl die Eingriffe massiven Schaden auslösen und von Fachkreisen stark kritisiert werden?
2. Im Mai 2022 hat Schweden Pubertätsblocker verboten. Frankreich und Finnland setzen auf Psychotherapie statt Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe. Ende Juli 2022 wurde bekannt, dass Grossbritannien die Londoner "Tavistock Clinic", die auf Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen spezialisiert ist, wegen Gesundheitsrisiken schliesst. Weshalb sieht der Bundesrat bis jetzt keinen Handlungsbedarf für ähnliche Massnahmen in der Schweiz?
Quellenangabe:
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Geschlechtsdysphorie - insbesondere bei Minderjährigen - für die Betroffenen und ihr familiäres Umfeld eine grosse Herausforderung darstellt. Die medizinische Behandlung muss daher der Komplexität solcher Situationen Rechnung tragen und situativ sowie unter Berücksichtigung neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse immer wieder neu beurteilt werden. Kritische Diskussionen in Fachkreisen, die zu einer steten Verbesserung der Behandlungsqualität beitragen, sind zu begrüssen.
Zu 1. und 2. : Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Roduit 21.4506 "Exponentieller Anstieg bei der medizinischen Behandlung junger Transmenschen. Wird die Schweiz die umstrittenen Praktiken regulieren?" ausgeführt, gehört es zur Sorgfaltspflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, eine Diagnose zu bestätigen oder zu verwerfen, die Urteilsfähigkeit einer minderjährigen Person sorgfältig zu prüfen und sie - auf ihren Wunsch und unter Berücksichtigung ihres familiären Umfelds - über die Behandlungsmöglichkeiten (wie z.B. der Einsatz von Pubertätsblockern, Hormonen oder u.U. auch eine Brustamputation) und gesundheitliche Risiken und Folgen zu beraten, damit sie eine informierte Entscheidung treffen können. Geschlechtsinkongruenz ist keine psychische oder psychiatrische Erkrankung. Eine Psychotherapie stellt somit bei einer gesicherten Diagnose keine Behandlung dar, kann aber als wichtige Unterstützung angezeigt sein.
Es ist Aufgabe der medizinischen Fachgesellschaften, Empfehlungen auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erarbeiten. Die Fachgesellschaften entscheiden auch, ob nationale Richtlinien erstellt werden sollen oder nicht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt keine Behandlungsempfehlungen ab. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind verantwortlich, die Situation von Fall zu Fall aus medizinischer und medizinisch-ethischer Sicht zu beurteilen, Behandlungsmöglichkeiten vorzuschlagen und sich dabei an den internationalen Richtlinien sowie an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Der Bundesrat sieht - auch im Falle der Behandlung von Geschlechtsdysphorie - keinen Handlungsbedarf, diese Aufteilung der Kompetenzen zu ändern und überlässt die Beurteilung der optimalen Behandlungsstrategien den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften.
Die Aufsicht über die Ausübung des Arztberufs fällt in die Kompetenz der Kantone. Bei unangebrachten medizinischen Eingriffen oder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Einwilligung und Stellvertretung obliegt es der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde einzugreifen.
Antwort des Bundesrates.